Glimpflich davongekommen ist ein 20 Jahre alter Mann, der vor dem Amtsgericht Lörrach angeklagt war, weil er am 18. Juli 2021 mit seinem Auto erheblichen Schaden an einer Scheune an der B 316 verursacht hatte. Das Verfahren wurde unter Auflagen eingestellt. Der Angeklagte muss 900 Euro an die Verkehrswacht zahlen.
An jenem Sommerabend im Juli verbrachten vier junge Rheinfelder die Zeit bei Eis und Kaffee in Lörrach. Auf der Rückfahrt über die Bundesstraße 316 kam es in der Linkskurve vor der Degerfelder Sägmühle zu einem Unfall. Der Wagen brach aus, kam ins Schleudern, prallte an eine Scheune und zerstörte deren Tor. Mehr als 27.000 Euro hat die Instandsetzung gekostet, der Schaden am BMW belief sich auf circa 50.000 Euro.
Die Schilderung des Unfallherganges durch den Angeklagten klang zunächst eindeutig, später widersprüchlich. In der besagten Linkskurve sei er mit etwa 70 Stundenkilometern gefahren – so wie dort erlaubt. Dann sei ihm in der Kurve ein Wagen entgegengekommen, der die Sperrlinie deutlich überfahren habe und sehr schnell gewesen sei. Sogar nach links geneigt habe sich das Auto. Er habe versucht auszuweichen, woraufhin das Auto ins Schleudern und gegen das Scheunentor geprallt sei.
Nach Berechnung des Verkehrsdienstes der Polizei erreichte das Auto in der Kurve unmittelbar vorm Schleudern eine Geschwindigkeit von 119 Kilometer pro Stunde. Er habe im Schockzustand aus Versehen aufs Gas gedrückt und damit ungewollt den Wagen beschleunigt, so der Angeklagte.
Doch der als Zeuge geladene Polizist stimmte diesem Einwand nicht zu. Dann hätte zwischen der angeblichen Einfahrgeschwindigkeit von etwa 70 km/h und der Ausfahrgeschwindigkeit aus der Kurve eine Beschleunigung um etwa 50 km/h erfolgt sei müssen. Doch dafür sei die Strecke zu kurz. Alle drei Mitfahrer bestätigten im Prinzip die Aussagen des Fahrzeugführers, keinesfalls sei er schneller gefahren.
Da die Driftspur des Wagens etwa 1,80 Meter vom Fahrbahnrand entfernt verlaufen sei, habe der Angeklagte seine Fahrspur in voller Breite ausgenutzt. Hätte das angebliche Gegenfahrzeug die Sperrlinie überfahren, wäre es dann zum Frontalzusammenstoß gekommen, sagte er.
Die Frage des Verteidigers, ob der Angeklagte schon vorher durch Raserei aufgefallen sei, verneinte einer der Insassen. Dies deckte sich nicht mit den vor Gericht verlesenen Auszüge aus dem Zentralregister. Mehrere Bestrafungen wegen erheblicher Überschreitung der Geschwindigkeiten sind dort vermerkt, hinzu kommen Vermerke über Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr.
Richterin Hörr schlug die vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen vor. Der seit sechs Monaten vom Landratsamt einbehaltene Führerschein solle zurückgegeben werden. Der Angeklagte erklärte sich einverstanden, keine Schadenersatzansprüche zu stellen. Außerdem muss er an die Verkehrswacht 900 Euro bezahlen.