Warum ist das Sengelen nun schon fast ein halbes Jahr gesperrt, obwohl zu Jahresbeginn nur ein einzelner Baum umgefallen ist? Diese Frage wird immer öfter aufgeworfen. Ist das Wäldchen – früher Schauplatz zahlreicher kultureller Veranstaltungen und rauschender Feste, heute zumindest noch des Holzrock-Festivals – vor allem auch ein bei vielen Spaziergängern beliebtes Naherholungsgebiet.

Tatsächlich jedoch ist die Situation im Sengelenwäldchen in gewisser Weise speziell. Über die Hintergründe wird nun der Gemeinderat in den Unterlagen für die nächste Sitzung am 19. Juni informiert. So sei zum einen die Stadt vom Baumsturz überrascht worden. Werden doch die Bäume entlang der Hauptwege regelmäßig von der Stadtgärtnerei kontrolliert. Dass dennoch ein Baum auf einen Hauptweg fiel, sei „so nicht voraussehbar“ gewesen. Daher sei auch sofort als Erstmaßnahme und zum Schutz der Waldbesucher die Sperrung angeordnet worden. In der Folge sei nach einem Vororttermin im Februar, an dem die Vertreter des Landratsamtes Lörrach sowie Vertreter der Stadt teilgenommen hatten, beschlossen worden, eine Stellungnahme eines Sachverständigen einzuholen. Diese liege der Stadt nun vor. Demnach sei es erforderlich, dass der obere Teil, in dem sich die Grillstelle befindet und das jährliche Holzrock-Festival stattfindet, zusätzlich regelmäßig kontrolliert wird. Dies finde ab sofort insbesondere vor dem Holzrock-Festival im Juli statt.

Zwar handle es sich bei dem zwischen der Bundesstraße 317 und dem Festgelände gelegene Waldgrundstück um Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes. Das bedeute, dass das Betreten des Waldes auf eigene Gefahr erfolge. Der Eigentümer hafte auch „nicht für waldtypische Gefahren“. Wegen der „Besonderheit des Sengelenwaldes mit seinem alten Baumbestand“ sei dennoch noch die Frage zu klären, in welchem Umfang Verkehrssicherheit zu gewährleisten sei. Hierzu habe mit einem Mitarbeiter der Versicherung der Stadt Schopfheim am 1. Juni eine Begehung stattgefunden. Das schriftliche Ergebnis werde „vermutlich bis zur Sitzung des Gemeinderates vorliegen“, heißt es in den Unterlagen.