Nicolai Ernesto Kapitz

Er hat im Vorfeld für viele Diskussionen gesorgt, es ging die Angst vor einem Badeverbot im Nonnenmattweiher um, Landwirte fühlten sich gegängelt und es entbrannte ein Streit um den geplanten Abschuss von Gamsen am Belchen: Das Regierungspräsidium Freiburg hat nun den „Natura-2000“-Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat (FFH) Belchen vorgelegt. Der Vorschlag für ein Badeverbot ist – geknüpft an eine gründliche Untersuchung des Wassers – immer noch enthalten.

Als der Entwurf des im April veröffentlicht wurde, machte er sofort die Runde durch die Gemeinderäte. Im Kleinen Wiesental brach ein Sturm der Entrüstung los wegen einer bestimmten Passage: Der „Badebetrieb mit Nährstoffeintrag und Wellenschlag“ gefährde den Erhalt der schützenswerten Torfinsel, hieß es da. Im Text wird ausdrücklich ein Badeverbot für den Weiher vorgeschlagen. Nicht nur im Gemeinderat, sondern in großen Teilen der Bevölkerung nicht nur des Kleinen Wiesentals war der Ärger groß.

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Nun liegt das Schriftstück in seiner Endfassung vor. Das Regierungspräsidium gewichtet das Werk als „wichtigen Schritt für den Erhalt von Fauna und Flora am Belchen“. Im FFH-Gebiet Belchen kommen 23 unterschiedliche Lebensraumtypen vor, die nach der FFH-Richtlinie der Europäischen Union geschützt sind. Eine besondere Verantwortung trage das Land Baden-Württemberg für den Erhalt der in Deutschland inzwischen sehr seltenen, nährstoffarmen Borstgrasrasen, die sich über lange Zeiträume der extensiven Bewirtschaftung entwickelt haben. „Arten wie Arnika oder Flügelginster kommen heute in größeren Beständen fast nur noch im Südschwarzwald vor“, so die Mitteilung.

Vereinzelt seien im Gebiet noch Exemplare von Katzenpfötchen und Weißzüngel zu finden, die beide zu den stark gefährdeten Arten zählen. Zudem seien am Belchen die drei Fledermausarten Wimper-, Bechsteinfledermaus und Großes Mausohr sowie die seltenen Moosarten Rogers Goldhaarmoos und Koboldmoos zu Hause.

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Der nun in der Endfassung vorliegende Managementplan stellt die Ergebnisse der Kartierungen der geschützten FFH-Lebensraumtypen und FFH-Arten dar. Er enthält außerdem Ziele und Maßnahmenempfehlungen für deren Erhaltung und Entwicklung. So sollen beispielsweise durch die Fortführung der Beweidung und das Zurückdrängen aufkommender Gehölzsukzession die Weideflächen erhalten werden. In den Wäldern stehe die Förderung der standorttypischen Waldgesellschaften und der Naturnähe im Fokus. Zur Umsetzung des Managementplans sind das Landratsamt, die Gemeinden, Eigentümer und Bewirtschafter aufgerufen, sich vor Ort einzubringen.

Im FFH-Gebiet Belchen liegt auch der Nonnenmattweiher, der als nährstoffarmer See mit einer Torfinsel neben seltenen und gefährdeten Arten wie Rundblättrigem Sonnentau, Moosbeere und Fieberklee das wahrscheinlich landesweit größte Vorkommen des stark gefährdeten Sumpfbärlapps beherbergt. „Der Nonnenmattweiher ist durch den starken Besucherdruck durch Erholungssuchende und Badende stark beeinträchtigt. Die Erhaltungsziele können bei Fortführung der derzeitigen Nutzung und Beanspruchung nicht erreicht werden“, so der Plan. Zum Erhalt des Gewässers und langfristig auch „zur Entwicklung eines günstigen Zustands“ sollte eine Untersuchung zur Verbesserung des Gewässers durchgeführt werden. Mit dieser Untersuchung reagieren die Verfasser auf die teils harsche Kritik aus der Bevölkerung auf den Entwurf im April. „Auf Anregung der Region sieht der Managementplan zum Schutz dieser Arten zunächst eine Untersuchung des Gewässers vor“, so der Text. Ziel sei es, die „Belastung des Weihers aufgrund genauerer Daten zu ermitteln und notwendige Schlüsse für ein Besucherlenkungskonzept und weitere Maßnahmen“ zu ziehen. Es gilt weiterhin die Empfehlung, dass auf Basis der bei der Untersuchung gewonnenen Daten ein Badeverbot verhängt werden könnte. Es könnte „die Besucherlenkung verbessert und gegebenenfalls ein Bade- und Angelverbot eingeführt werden“, so der Text.

Das 2907 Hektar große FFH-Gebiet Belchen erstreckt sich über die Gemeinden Wieden, Schönenberg, Aitern, Kleines Wiesental, Utzenfeld, Böllen, Todtnau, Fröhnd, Schönau und Münstertal in den Landkreisen Lörrach und Breisgau-Hochschwarzwald. Es zählt zu den 212 FFH-Gebieten und 90 Vogelschutzgebieten in Baden-Württemberg, die zusammen Teil des europäischen Natura 2000-Netzes sind. Für jedes Natura 2000-Gebiet haben die Regierungspräsidien in Abstimmung mit Behörden, Verbänden und Landnutzern einen Managementplan erarbeitet, der den Bestand der geschützten Lebensräume und Arten darstellt und Maßnahmen zur Erhaltung vorschlägt.