Rolf Reißmann

Der Lärmaktionsplan ist beschlossen, der Gemeinderat Schwörstadt stimmte am Donnerstag mit drei Gegenstimmen zu. Zuvor hatte Wolfgang Wahl vom Planungsbüro Rapp Regio noch einmal die Ergebnisse aller Untersuchungen sowie die Anmerkungen von Behörden erläutert. Betroffen von Lärmbelastung ist das gesamte Siedlungsgebiet entlang der Bundesstraße 34, bedingt durch den unterschiedlichen Abstand der Häuser von der Fahrbahn mal mehr mal weniger.

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Auch wirkt sich aus, ob der Schall von gegenüber stehenden Häusern reflektiert wird. Durchweg werden an den Frontseiten der Häuser die Grenzwerte überschritten. Insgesamt sind 250 Objekte betroffen, auf Personen bezogen sind es etwa 1000. Wahl grenzte die spürbaren Belastungen sogar noch weiter ein. „Auf gesamter Länge sind an der Ortsdurchfahrt 346 Personen von Lärm über 65 Dezibel betroffen, andere etwas weniger, aber immer noch sehr stark“, erläuterte er. Für die Kommunen besteht nach den Landesvorschriften in Baden-Württemberg die Pflicht, bei Betroffenheit über 70 Dezibel am Tag und über 60 in der Nacht die Pflicht zu lärmmindernden Maßnahmen.

Weniger Lärm durch Tempo 30 oder 40

Da für die Bundestraße keine Ausweichstrecke zur Verfügung steht, bleiben nur entsprechende Regulierungen auf dieser Achse. Auch dabei ist nur eine einzige Variante möglich, nämlich die Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Wahl legte entsprechende Berechnungen vor. Mit nur noch 30 Kilometer pro Stunde verringere sich die Lärmbelastung durchschnittlich um 2,58 Dezibel. Da dies eine logarithmische Berechnung ist, entspräche das etwa der Halbierung der Lautstärke, meinte er. Für die Kraftfahrzeuge verlängere sich damit die Durchfahrzeit auf der gesamten Ortslänge von 1,6 Kilometern um 77 Sekunden. Würde eine Begrenzung auf 40 Kilometer pro Stunde angeordnet, blieben nur 29 Sekunden längere Durchfahrzeit.

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In der Bewertung von Rapp Regio ist auch zu lesen, dass mit solcher Geschwindigkeitsverringerung höhere Verkehrssicherheit, bessere Überquerungsmöglichkeiten für Fußgänger und störungsfreies Zusammenspiel mit dem Radverkehr entstehen würden. Von Bürgern gab es zu diesem Vorschlag keine Einwendungen, von den angefragten Behörden keine ablehnenden. Das Polizeipräsidium Freiburg wies allerdings auf die Bedeutung der B 34 als Fernverkehrsstrecke hin und empfahl nur die Reduzierung auf 40 Kilometer pro Stunde.

Rückstau und Gefahr für Fußgänger?

Genau diesen Einwand griff in der Diskussion Rebecca Eckert auf. Sie befürchtet, dass sich bei nur 30 Kilometern pro Stunde in Schwörstadt vor den beiden Ortseingängen massive Rückstaus bilden. Außerdem sieht sie den langsamen Fahrverkehr als Gefahr dafür, dass Fußgänger weniger achtsam die Fahrbahn überqueren könnten. Stephan Frank meinte, mit solcher Begrenzung würde das gesamte Dorf entlastet. Dagegen meinte Doris Schütz, dass doch eine Gefahr darin besteht, wenn Autofahrer mit Tempo 30 von der B 34 abbiegen auf die Ortsstraßen, die nach wie vor mit 50 Kilometern pro Stunde zu befahren sind.

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Sie verwies auf die Absicht von Weil am Rhein, für die gesamte Stadt nur noch Tempo 30 festzulegen, das sollte auch für Schwörstadt bedacht werden. „Aber allein die Anordnung reicht nicht aus, dann muss auch regelmäßig kontrolliert werden“, ergänzte Schütz. Sowohl Bürgermeisterin Christine Trautwein-Domschat als auch Frank Lückfeldt meinten, mit solcher Beschränkung würde die B 34 zunehmend unwirtschaftlicher für den Fernverkehr, was den Druck zum schnellen Bau der Autobahn verstärken könnte.

Wie es jetzt weiter geht

Mit dem Lärmschutzplan erfüllt die Gemeinde ihre Pflicht zum Schutz der Anwohner, nun wird der Beschluss an das Landesumweltamt gemeldet. Dann erst kommt die Umsetzung in Gang. Wahl rechnet damit, dass etwa im späten Jahr 2020 erste Maßnahmen wirksam werden könnten, vielleicht auch erst 2021. Die ebenfalls zum Lärmschutz mögliche Ausstattung mit einem lärmmindernden Fahrbahnbelag sieht auch der Verkehrsplaner als nicht realistisch, da die Straße in gutem Zustand und eine völlige Erneuerung somit wirtschaftlich nicht angebracht ist.