Am Schluss der Verhandlung verkürzte die Direktorin des Amtsgerichts St. Blasien, Susanne Lämmlin-Daun, die Entziehung der Fahrerlaubnis um zwei Monate. Der Angeklagte räumte unumwunden ein, an einem späten Abend im Oktober des vergangenen Jahres nach dem Genuss alkoholischer Getränke mit dem Auto unterwegs gewesen zu sein.

Angeklagter äußert Bedauern

Er habe einen Fehler gemacht und bedauere, was passiert sei, erklärte er. Sein Verteidiger Christian Straub beschränkte den Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Maßregel der Entziehung der Fahrerlaubnis, nur diese war Gegenstand der Hauptverhandlung.

Der Angeklagte erklärte, auf seinen Führerschein angewiesen zu sein, um von seinem Wohnort aus den Gastronomiebetrieb, in dem er arbeite, zu erreichen. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln sei dies angesichts seiner Arbeitszeiten nicht möglich. Derzeit sei er fünf Tage am Stück in dem Betrieb und könne in dieser Zeit in einem der Personalzimmer übernachten, sein Chef hole ihn dann am ersten Arbeitstag der Woche ab und bringe ihn dann am letzten Tag auch wieder heim, schilderte er. Aber ab Mitte März seien die Personalzimmer anderweitig besetzt.

Das Plädoyer des Staatsanwalts

Wer mit 1,1 Promille unterwegs sei, sei ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs, führte Staatsanwalt Tobias Haselwander in seinem Plädoyer aus. Für Verhältnismäßigkeitserwägungen sah er keinen Raum. Nachdem der Angeklagte bereits seit der Tat, also rund drei Monate, ohne Führerschein ist, beantragte der Staatsanwalt eine weitere Entziehung der Fahrerlaubnis für die Dauer von sechs Monaten.

Verteidiger Straub erachtete einen weiteren Führerscheinentzug von vier Monaten als ausreichend. Er wies auf die Probleme seines Mandanten, seinen Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen, hin und erklärte, so kurz vor der Rente werde er wohl auch keinen anderen Arbeitsplatz mehr finden.

Richterin Lämmlin-Daun schloss sich in ihrem Urteil den Ausführungen des Verteidigers an. Sie habe die persönliche Situation des Angeklagten berücksichtigt, führte sie aus. Er habe einen sicheren Arbeitsplatz, der nicht durch einen langen Führerscheinentzug gefährdet werden sollte, nicht zuletzt in Hinblick auf sein Alter.

Angeklagter, Verteidiger und Staatsanwalt verzichteten auf Rechtsmittel.

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