Rollen bald Holztransporte auf der Bahnstrecke im Wutachtal? Wenn es nach den Vorstellungen von Stühlingens Bürgermeister Joachim Burger geht, soll das so schnell als möglich geschehen. Die durch Käferbefall anfallende Holzmenge sei anders nicht mehr zu den weiter entfernten Sägewerken zu bewältigen. „Das wäre ein Quantensprung im Transportwesen“, sagt Burger. Mitstreiter in dieser „Notlage“ (Burger) hat er im Geschäftsführer der Bahnbetriebe Blumberg, Christian Brinkmann und Landrat Martin Kistler.

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Ausgebremst werden könnte der Holztransport auf der Schiene von Weizen nach Blumberg vom Regierungspräsidium Freiburg (RP). Dort steht der Artenschutz offenbar an erster Stelle.

„Als Landrat würde ich sehr begrüßen, wenn in der bestehenden Notsituation in unseren Wäldern mit dem immensen Anfall von Käferholz, die beiden Bahntransporte im Monat vom Regierungspräsidium Freiburg ermöglicht würden.“
Landrat Martin Kistler

Die Strecke führt 25 Kilometer von Weizen nach Blumberg-Zollhaus durch sechs Tunnel. In diesen dunklen Gängen hat sich die Mopsfledermaus in den Wintermonaten häuslich eingerichtet. Die Situation ist also kompliziert.

Verhandlungen laufen

Christian Brinkmann erklärt gegenüber dieser Zeitung, dass er einen Antrag an das Regierungspräsidium Freiburg gestellt habe, um eine Genehmigung für die Holztransporte auf der Schiene zu erhalten. „Das ist ein dickes Brett und es sind Details zu klären, um den Zugverkehr im Winter zu ermöglichen. Aber das wäre eine schöne Möglichkeit, über den Tellerrand hinaus etwas zu tun.“ Der bestehende Vertrag müsse dafür allerdings modifiziert werden, dies sei Voraussetzung dafür, dass Güterzüge mit Holz zwischen Weizen und Blumberg fahren dürften.

Die Chancen stehen gut, dass in absehbarer Zeit der Abtransport des massenhaft anfallenden Borkenkäfer-Holzes auf der Wutachtalbahn ...
Die Chancen stehen gut, dass in absehbarer Zeit der Abtransport des massenhaft anfallenden Borkenkäfer-Holzes auf der Wutachtalbahn erfolgen wird. | Bild: Archiv/Josef Unger

Der Bahnbetriebsleiter rechnet vor, dass jeden Monat 250 Lastwagenladungen Holz mit der Bahn transportiert werden könnten. Brinkmann sieht im Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 17. Juli 2018 eine Möglichkeit, den Gütertransport durch die Tunnel der Sauschwänzlebahn zu realisieren. Er sieht sogar Chancen, den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf diesem Streckenabschnitt zu ermöglichen.

Die Sichtweise des RP Freiburg sieht allerdings etwas anders aus. Normaler Zugverkehr sei im Hinblick auf den Artenschutz genauso problematisch wie es Museums- oder Betriebsfahrten seien, heißt es dort.

Unterstützung aus dem Landratsamt

„Als Landrat würde ich sehr begrüßen, wenn in der bestehenden Notsituation in unseren Wäldern mit dem immensen Anfall von Käferholz, die beiden Bahntransporte im Monat vom Regierungspräsidium Freiburg ermöglicht würden“, sagt Martin Kistler. Das Kreisforstamt Waldshut und die Waldgenossenschaft Südschwarzwald hätten ebenfalls großes Interesse, die Beförderung insbesondere von Käferholz auf die Schiene zu verlagern, da die Transportkapazitäten der Fuhrunternehmer auf der Straße angesichts der großen Dimension von angefallenem Holz erschöpft seien.

Weiter entfernt liegende Abnehmer könnten zu wirtschaftlichen Konditionen nur über einen Bahntransport bedient werden, heißt es aus dem Landratsamt. Geplant seien bisher monatlich zwei Züge von Albbruck und Weizen mit einer Kapazität von etwa 2800 Tonnen.

Das sagt das Regierungspräsidium

Wie stehen die Chancen für Holztransporte von Weizen bis Blumberg? Die Bahnbetriebe Blumberg und das Regierungspräsidium Freiburg haben im Oktober 2018 einen Vertrag zum Winterbetrieb der Museums-Bahn geschlossen. Darin wurden detaillierte Regeln zum Betrieb der Museums-Bahn getroffen, die nach damaliger Beurteilung alle Spielräume ausnutzen, die der gesetzliche Artenschutz zulässt. Ob dieser Vertrag durch das neu vorgebrachte Anliegen des Holztransportes angepasst werden muss, werde momentan geprüft.

Welche Aspekte müssen berücksichtigt werden? Es werde die Möglichkeit und Notwendigkeit von Holztransporten hinsichtlich des Artenschutzes geprüft wobei die Belange des Waldschutzes berücksichtigt würden. Geprüft werden, ob diese möglich sei, ohne die Fledermausquartiere zu zerstören und Waldschutz auf anderem Weg möglich sei.

Wie wird der Richterspruch des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim interpretiert? Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat ausschließlich über touristische Fahrten entschieden, nicht über andere Zugfahrten. Normaler Zugverkehr sei im Hinblick auf den Artenschutz genauso problematisch wie es Museums- oder Betriebsfahrten. Das Argument, die Bahnbetriebe Blumberg erfüllten alle Voraussetzungen für den Betrieb ihrer Strecke, da ihnen die Unternehmens-Genehmigung erteilt wurde, somit dürfe man sogar eine reguläre Bahn betreiben, erst recht Museumsbahn-Fahrten, lässt das RP so nicht gelten. Nach seiner Auffassung handle es sich bei der Unternehmens-Genehmigung um eine gewerberechtliche Erlaubnis, die nur eine von vielen notwendigen Voraussetzungen sei. Bedingung für den Bahnbetrieb sei auch, dass die Vorschriften des Naturschutzgesetzes beachtet werden.