„Das ist ein Schlag ins Gesicht der Region, das kann nicht die Linie der Landesregierung sein!“ Mit dieser Aussage reagierte der Leiter der Bahnbetriebe Blumberg, Christian Brinkmann, auf die Absage des Regierungspräsidiums Freiburg, Holztransporte auf der Strecke der Sauschwänzlebahn zu genehmigen.
„Da wird zum Waldschutz der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln und der Holztransport mit Lastwagen empfohlen. Das kann bei einer grünen Landesregierung eigentlich nicht sein!“Christian Brinkmann, Leiter der Bahnbetriebe Blumberg
„Ihrem Wunsch auf Zulassung von Güterfahrten zum Transport von Holz auf der Bahnstrecke Lauchringen – Hintschingen im Abschnitt zwischen Blumberg-Zollhaus und Weizen in der Zeit vom 1. November 2019 bis zum 15. April 2020 können wir leider nicht zustimmen“, heißt es im Bescheid der Behörde. Die Absage sei „den sehr hohen artenschutzrechtlichen Anforderungen im Hinblick auf die bedrohten Fledermausarten geschuldet“.
Kein Verständnis hat Brinkmann für die Alternativvorschläge des RP: „Da wird zum Waldschutz der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln und der Holztransport mit Lastwagen empfohlen. Das kann bei einer grünen Landesregierung eigentlich nicht sein!“ Für die Freiburger Behörde besteht indessen „kein zwingender Grund“, Ausnahmen vom Winterfahrverbot auf dieser Bahnstrecke zu gewähren.
Dem hält Brinkmann entgegen: „Viele Waldbesitzer aus der Region hätten etwas von den Holztransporten. Es ist wichtig, dass die Region jetzt aufsteht, wir brauchen eine Lösung.“ Es gebe auch bei der Bundesbahn alte Tunnel, in denen Fledermäuse leben, trotzdem würden sie befahren.
Die Bahnbetriebe stützten sich auf den mit dem RP im Oktober 2018 geschlossenen und die Klausel zur Kündigung und Anpassung der Vereinbarung. Jeden Monat sollten drei bis vier Zugfahrten von Immendingen nach Weizen und mit Holz beladen zurück stattfinden. Die Abfrage bei Forstbehörde im Landratsamt Waldshut ergab laut Regierungspräsidium, dass die Waldgenossenschaft Südschwarzwald einen wesentlichen Teil des Holzeinschlags außerhalb des Landkreises vermarkten muss, der Transport mit Lastwagen nicht wirtschaftlich und eine Bahnverladung äußerst wichtig sei.
Der Antrag auf Genehmigung des Abtransports von Schadholz im Winter ist nach Auffassung des RP Freiburg mit dem Vertrag vom Oktober 2018 allerdings nicht vereinbar. Güterfahrten seien seit 2016 nie zur Sprache gekommen. Sie wurden nach Aussage des RP nicht angesprochen, obwohl für diese auch damals schon theoretischer Bedarf bestand.
Verweis auf den Artenschutz
Das Verbot, Tiere geschützter Arten zu töten, während der Überwinterungszeit erheblich zu stören oder ihre Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören, müsste in jedem Fall eingehalten werden, heißt es aus dem Regierungspräsidium. Einen Spalt lässt die Börde die Tür dennoch offen. Einzelne Güterfahrten freizugeben sei vorstellbar, wenn die Vorschriften des Artenschutzes nicht verletzt werden. Dazu müssten die Bahnbetriebe einen Tag nennen, an welchem der Transport stattfinden solle. Gutachter müssten dann die Tunnel nach Artenschutzkriterien kontrollieren. Falls sie zustimmen, könne das RP eine Genehmigung für maximal drei Tage erteilen.
Für Christian Brinkmann geht der „Vorschlag an der Realität vorbei“, da die Holzabnehmer Planungssicherheit bräuchten, wann die Züge ankommen. Interessant sei dennoch, dass man in der Behörde anfange, zu differenzieren. Der Leiter der Bahnbetriebe Blumberg weiß die Politik bei seinen Anstrengungen, die Bahnstrecke auch außerhalb des Museumsbetriebs zu nutzen, auf seiner Seite.
Rückendeckung habe er vom Landrat, Abgeordneten aus Bundes- und Landtag und vor allem von den Bürgermeistern entlang der Bahnstrecke, die großes Interesse an der Weiterentwicklung der Strecke hätten. „Das Thema geht über die Bahnbetriebe Blumberg hinaus.“ Es sei eine politische Entscheidung nötig, wie mit man mit dem Schutz der Fledermäuse und der Verteilung des Güterverkehrs auf Straße und Schiene umgehe.