Grafenhausen – In Grafenhausen soll eine klassische Windmühle gebaut werden. Bauherr Orlando Parodi wird jedoch kein Getreide zu Mehl verarbeiten, er will mit seinem Mühlenprojekt Strom zum Eigenverbrauch produzieren. Weiterhin soll ein Büro sowie eine Wohnung für den Betriebsinhaber integriert werden. Der Bauherr betreibt bereits auf seinem Grundstück ein Transport- und Vermietungsunternehmen.

Im Genehmigungsverfahren wurde eine Änderung des Bebauungsplans notwendig, weil das Bauprojekt die festgesetzte Gebäudehöhe überschreiten würde. So wurde die maximale Firsthöhe von 15 auf 20 Meter festgesetzt. Auch die Traufhöhe wurde in der Ausnahmeregelung von zehn auf 18 Meter erhöht. Bürgermeister Christian Behringer wies in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats darauf hin, dass die Änderung ausschließlich für das geplante Bauvorhaben „Errichtung einer Windmühle“ gilt.

In Sachen Brandschutz liegt nach Angaben des Bürgermeisters ein entsprechendes Konzept vor. In der Satzung wurde mit aufgenommen, dass im Brandfall vonseiten der Feuerwehr für das Bauvorhaben kein Feuerwehrfahrzeug mit Drehleiter zur Verfügung steht. Auch sei die Anschaffung eines solchen Fahrzeugs nicht vorgesehen. Somit werde von der Gemeinde keinerlei Haftung oder Verantwortung übernommen. „Jetzt fehlt noch eine Schattenwurf- und Eiswurfprognose, die der Antragsteller dem Landratsamt vorlegen muss“, so Behringer. Zudem sind die Entscheidungen über Zuschüsse im Rahmen des ELR-Programms bei der Kommune eingetroffen. Der Bürgermeister rief in Erinnerung, dass Grafenhausen zu den sogenannten ELR-Schwerpunktgemeinden gehört. Somit profitiert auch der Windmühlenbauer von einem Zuschuss, der „im hohen fünfstelligen Bereich liegt“. Der Bebauungsplanänderung „Signauer Schachen – Teil II“ wurde vom Gemeinderat mit einer Enthaltung zugestimmt.

Für Orlando Parodi sei es auf Nachfrage dieser Zeitung nicht ganz einfach gewesen, die vom Landratsamt geforderten Auflagen zu erfüllen. Bei großen Windkraftanlagen sei es relativ einfach, beispielsweise den Schattenwurf zu ermitteln. Nach seinen Worten verwenden dabei spezielle Ingenieurbüros Programme, bei denen der Bautyp der Anlage sowie der Standort eingegeben werden. Dies aber gehe bei seiner klassischen Windmühle nicht.

Seiner Meinung nach falle sein Bauprojekt nicht unter das Bundesimmissionsschutzgesetz, das nur bei großen Windkraftanlagen gilt. Hier konnte er mit dem Landratsamt in Waldshut jedoch vereinbaren, dass er die Werte von mehreren bestehenden alten Windmühlen übernehmen kann. Ihm sei auch kein Fall bekannt, dass es zu Personenschäden durch Eiswurf gekommen sei. Ganz auszuschließen sei dies jedoch nicht. Hier könnten aber technische Einrichtungen geschaffen werden, sodass bei Minusgraden die Flügel gestoppt werden. Ein weiterer Betrieb könne danach nur durch manuelle Freigabe durch den Betreiber erfolgen.