Vor etwas mehr als drei Wochen hatte ein anonymer Anrufer gedroht, im Waldshuter Amtsgericht eine Bombe detonieren zu lassen. Jetzt meldet die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen, dass es einen Tatverdächtigen gebe.
Die Person, so Staatsanwalt Florian Schumann in einer Pressemitteilung, sei auf der Flucht und würde per Haftbefehl gesucht. Ihm wird die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat zu Last gelegt. Hierfür drohen ihm im bis zu drei Jahren Gefängnis.
Am Morgen des 22. November schreckte die anonyme Bombendrohung gegen das Amtsgericht die Menschen in Waldshut auf. Ein großes Polizeiaufgebot sperrte die gesamte Bahnhofsvorstadt großräumig. Für mehrere Stunden gab es auf der Bismarckstraße zwischen Bahnhof und Conrad-Gröber-Platz kein Durchkommen mehr.
Alle Justizgebäude wurden geräumt, ebenso alle angrenzenden beziehungsweise umliegenden Geschäfte und Büros. Erst als die Polizei nach etwa einer Stunde Entwarnung gab, kehrte langsam wieder Ruhe ein.
Lange hatten sich die Ermittlungsbehörden in Schweigen gehüllt. Seit Montag aber ist klar, Staatsanwaltschaft und Polizei haben einen Tatverdächtigen. Um wen es sich dabei handelt, ließ die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen in ihrer Pressemitteilung offen. Klar ist aber, dass der Tatverdächtige auf der Flucht ist und per Haftbefehl gesucht wird.
Keine Hinweise auf Planung eines Bombenattentats
Der Tatverdächtige hatte um 8.30 Uhr am Morgen des 22. November in einem anonymen Telefonanruf beim SÜDKURIER Medienhaus damit gedroht, dass um 9 Uhr im Waldshut-Tiengener Amtsgericht an der Bismarckstraße eine Bombe hochgehen würde. Dazu kam es glücklicherweise nicht. Die unmittelbar im Anschluss an die Bombendrohung erfolgte Kontrolle des Amtsgericht Waldshut-Tiengen hätten keine Hinweise auf „die tatsächliche Planung eines Bombenattentats“ erbracht, so Staatsanwalt Florian Schumann. Das Gleiche gelte für die spätere Durchsuchung der Wohnung des Tatverdächtigen.
Abschließend teilt die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen mit, dass der Tatverdächtige seit der Tat am 22. November auf der Flucht sei. Per Haftbefehl werde er wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat gesucht.
Diese Strafe droht
Dem anonymen Anrufer drohen laut Strafgesetzbuch (Paragraph 126a) wegen „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ bis zu drei Jahre Haft. Neben einer Bombendrohung fallen darunter unter anderem auch die Ankündigung eines schweren Landfriedenbruchs, Mordes, Raubes oder gefährlichen Eingriffe in den Verkehr. Ebenso bestraft wird, wer vorgibt, eine solche Straftat stehe bevor, und damit konkrete Besorgnis auslöst.