Die Umsetzung des neuen Grundsteuerrechts hat in vielen Städten und Gemeinden für Furore gesorgt – erst recht, nachdem in den vergangenen Wochen die Grundsteuerbescheide versandt worden sind. Etliche Kommunen verzeichneten in der Folgen eine Vielzahl von Beschwerden von Bürgern, bei denen die Grundsteuersätze gestiegen sind. Wie sieht es diesbezüglich aktuell in Waldshut-Tiengen aus? Wir haben nachgefragt.
Wie ist die neue Grundsteuerregelung generell in der Praxis angekommen?
„Die Grundsteuerreform hat die Stadtverwaltung, insbesondere die Finanzabteilung, sehr beschäftigt“, schildert Pressesprecherin Verena Pichler auf Nachfrage unserer Zeitung. Viele Bürgerinnen und Bürger hätten demnach angerufen und Fragen zu ihren Bescheiden gestellt.
Wie viele Einsprüche gegen die Grundsteuersätze sind bislang bei der Stadtverwaltung eingegangen?
Insgesamt sind bisher 141 Einsprüche bei der Stadtverwaltung eingegangen. Diese seien laut Pichler mehrheitlich von privaten Grundstücksbesitzern eingegangen. „82 haben ihren Einspruch mittlerweile zurückgenommen“, so Pichler weiter.
Wie werden die Einsprüche begründet?
Die Begründungen seien vielfältig: „Die Bürger beziehen sich etwa auf in ihren Augen falsch berechnete Bodenrichtwerte, viele halten die Grundsteuerreform für verfassungswidrig.“
Viele Einsprüche bezögen sich laut Verena Pichler ganz generell auf die Höhe der Grundsteuer oder die Höhe der Hebesätze. Letztere wurden in der Grundsteuer A von 270 auf 350 Prozent angehoben, bei der Grundsteuer B von 420 auf 490 Prozent.
Was die Zahl der Einsprüche angeht, sei übrigens kein Unterschied zwischen den Kernstädten und den Ortsteilen feststellbar, so Pichler auf Nachfrage.
Wie verfährt die Verwaltung mit Einsprüchen?
Die Finanzabteilung verschickt eine sogenannte Anhörung, in der den Bürgern erklärt wird, warum der Einspruch abgelehnt wird. Zeitgleich werde eine Frist gesetzt, bis wann sie ihren Einspruch zurücknehmen können, schildert Pichler. Davon hätten 82 Einsprechende Gebrauch gemacht.
„In den offenen Fällen erhalten die Bürger einen kostenpflichtigen Widerspruchsbescheid“, so Pichler weiter. Die Höhe der Kosten des Bescheids richte sich nach dem entstandenen Verwaltungsaufwand.
Wann ist eine Gesamteinschätzung für die Stadt möglich ist?
„Aktuell können wir dazu nichts sagen“, räumt die Pressesprecherin ein. Zum Start der neuen Grundsteuerregelung hatte das Finanzamt längst noch nicht alle Daten vorliegen. Auch jetzt stehen noch einige Grundlagenbescheide aus, was eine abschließende Betrachtung verhindere. Es sei aber davon auszugehen, „dass wir nach dem ersten Halbjahr 2025 einen deutlicheren Blick haben“.