„Zunächst schien alles ganz einfach zu sein.“ So beschreibt der Waldshuter Unternehmer Harald Ebi den Start in ein Unterfangen, das letztlich wesentlich mehr Aufwand verursachte, als er es erwartet hätte. Es geht um den Kauf einer Firma, der sich über mehr als drei Monate hingezogen hat. Ebi macht bürokratische Hindernisse und personelle Engpässe an wichtigen Stellen bei Genehmigungsbehörden für die Verzögerungen verantwortlich. Was genau vorgefallen ist – und wie das zuständige Registergericht und die Handwerkskammer Konstanz die Lage beurteilen? Wir haben nachgefragt.

Plan: Kauf einer vor der Abwicklung stehenden Firma

Konkret plante der Geschäftsführer des Dachdeckerbetriebs Ebi GmbH den Kauf der Firma Gero Keller Bautenschutztechnik mit Sitz in Albbruck. Das Unternehmen sollte zum Ende des Jahres 2024 abgewickelt werden. Aus Ebis Sicht ergänzte das Leistungsspektrum sehr gut das Angebot seines Dachdeckerbetriebs.

Mit dem Geschäftsinhaber der Vorgängerfirma sei er schnell handelseinig gewesen, so Ebi. Auch ein Notartermin sei „überraschend zügig“ gefunden worden – am 19. Dezember 2024. Dem zeitnahen Abschluss der Transaktion mit Gründung einer Nachfolge-GmbH schien somit nicht viel im Wege zu stehen, sagt Ebi heute: „Doch dann kam die Bürokratie ins Spiel.“

Erst Transparenzregister, dann Registergericht

Bevor er die für die Gründung einer neuen GmbH vorgeschriebene Kapitaleinlage habe leisten können, musste ein Eintrag ins Transparenzregister her – das habe bereits einen Monat in Anspruch genommen. Mehrere Anläufe seien bis zur vollständigen Abarbeitung der notwendigen Formalitäten notwendig gewesen. Letztlich habe er das an einen Fachmann übergeben müssen.

Als noch langwieriger und aufwendiger habe sich unterdessen die Eintragung der neuen Firma ins Handelsregister erwiesen. Ein über mehr als zwei Monate währender Schriftwechsel mit dem Registergericht Freiburg, der unserer Zeitung vorliegt, zeichnet den steinigen Weg nach.

Immer wieder gab es Nachfragen, die das Gericht oft mit beträchtlicher Verzögerung beantwortete. Vornehmlich brachte das Gericht dabei formale Kritikpunkte vor. So erschien insbesondere der ursprüngliche Name der neuen GmbH den Registerbeamten zu verwirrend. Ein neuer musste gesucht werden. Mit BTH Bautenschutztechnik Hochrhein GmbH wurde letztlich eine akzeptable Lösung gefunden.

Jede Änderung machte aber auch wieder Nachträge und Abänderungen bei den bereits erstellten Dokumenten notwendig, so Ebi. Erschwerend seien augenscheinlich personelle Engpässe hinzugekommen: „Wenn da jemand Urlaub hatte oder krank war, blieb alles liegen“, so Ebis Eindruck.

Am 20. März wurde Ebi die Handelsregisternummer erteilt – drei Monate nach vollzogenem Firmenkauf. Dabei sei ihm während des Verfahrens mehrfach mitgeteilt worden, dass der Vorgang nach maximal zwei Wochen abgeschlossen sein sollte: „Stattdessen hatten wir einen endlosen Kampf mit Formularen.“

Geschäftsabläufe durch Verzögerungen erschwert

Die Verzögerungen brachten unterdessen praktische Herausforderungen mit sich, wie Ebi verdeutlicht: Zwar habe er für die BTH umgehend Gewerbesteuervorauszahlungen leisten müssen. Erst mit Erteilung der Handelsregisternummer sei die Firma aber überhaupt erst handlungsfähig geworden: „Zuvor konnten wir weder Material bestellen noch Rechnungen stellen noch Löhne für die sechs Mitarbeiter bezahlen“, schildert Ebi.

Vorübergehend sei das alles noch über die Vorgängerfirma abgewickelt worden. Kurz: „Es war ein umständliches Vorgehen nötig, um den Betrieb am Laufen zu halten“, so Ebi. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung, verbunden mit entsprechenden finanziellen Möglichkeiten, habe er diese Hängepartie überbrücken können.

„Bürokratische Schwerfälligkeit schadet dem Unternehmertum“

Eben diese bürokratischen Hindernisse prangert Ebi an: „Das macht unsere Wirtschaft handlungsunfähig. Es werden Geld und Nerven vernichtet, ohne dass ein Mehrwert entsteht.“ Derartige „Kopfstände“ habe er bei der Gründung seiner Firma Ebi GmbH Bedachungen vor bald 35 Jahren nicht vollführen müssen, bringt es der Unternehmer auf den Punkt.

Bei allem Verständnis für staatliche Sicherungsmechanismen: Solche Vorgänge müssten aus unternehmerischer Sicht wesentlich geschmeidiger über die Bühne gehen. Denn klar sei: „Ein junger Unternehmer hätte das nicht durchgehalten.“

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Registergericht: Gründe für Verzögerungen können vielseitig sein

Friederike Gissler, Sprecherin des zuständigen Registergerichts in Freiburg, zeigt sich auf Nachfrage unserer Zeitung von der Kritik überrascht. Unter Verweis auf Datenschutzvorgaben gibt sie zwar keine Auskunft zum konkreten Fall BTH. Laut ihrer Darstellung sei aber im Normalfall ein zügiger Verfahrensablauf gewährleistet: „Das Verfahren dauert in der Regel eine bis zwei Wochen.“

Das bedeute freilich nicht, dass Verzögerungen ausgeschlossen seien. Diese könnten aus unterschiedlichsten Gründen entstehen, so Gissler, „etwa wenn noch fehlende Unterlagen nachgereicht oder beispielsweise die angemeldete Firmierung geändert werden muss“. Auch außerhalb des Einflussbereichs des Registergerichts liegende Ursachen kämen als Grund für Verzögerungen in Betracht, etwa Verzögerungen beim beurkundenden Notar.

Personelle Engpässe gebe es unterdessen nach ihrer Kenntnis am Registergericht nicht, betont Gissler: „Die Mitarbeiter des Registergerichts sind personell so aufgestellt, dass sie in der Lage sind, die anfallenden Aufgaben zeitnah zu erledigen.“ Urlaube und Krankheitsausfälle würden durch Vertretungsregelungen kompensiert, sodass die Bearbeitung der Verfahren gewährleistet sei.

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Handwerkskammer: Betriebsübernahmen sollten rasch funktionieren

Nach Einschätzung der Fachleute bei der Handwerkskammer gehören Schwierigkeiten, wie Harald Ebi sie erlebt hat, in der Tat nicht zum Standard. Das sei auch einem umfangreichen Beratungsangebot zu verdanken, mit denen die Kammer die Übergabe beziehungsweise die Übernahme eines Unternehmens „bestmöglich und vor allem frühzeitig vorzubereiten“ versuche, so Kammersprecherin Petra Schlitt-Kuhnt.

Dennoch stellt sich auch die Handwerkskammer hinter die Forderung: „Es ist im Interesse eines funktionierenden Wirtschaftsstandorts, dass Betriebsübernahmen rasch und unbürokratisch abgewickelt werden.“ Lange Wartezeiten, etwa bei der Eintragung ins Handelsregister, führten erfahrungsgemäß zu Verunsicherungen auch bei Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern. Außerdem könnten derartige Schwierigkeiten Geschäftsabläufe behindern, so Schlitt-Kuhnt weiter.

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