Über ein Jahr ist es her, dass zwei Personen aus Wehr von der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen wegen versuchten Versicherungsbetrugs, Vortäuschens einer Straftat und anderen Vorwürfen angeklagt worden sind. Sie sollen zweimal recht aufwendig Feuer in ihrem Wohnhaus gelegt haben. Doch der Prozess lässt bis heute auf sich warten. Nun kommt allerdings neue Bewegung ins Verfahren wie der Bad Säckinger Amtsgerichtsdirektor Klaus Schuster auf Nachfrage unserer Zeitung darstellt: „Voraussichtlich im September wird es einen Verhandlungstermin geben.“ Personelle Veränderungen innerhalb des Amtsgerichts, aber auch das äußerst umfangreiche, zeitaufwendige Verfahren nennt Schuster als Gründe für die Verzögerungen in der Angelegenheit, in der die Staatsanwaltschaft am 28. Juni 2018 Anklage erhoben hat.

Der Fall wird vor dem Schöffengericht verhandelt, diesen Bereich hat Richterin Stefanie Hauser erst vor wenigen Monaten von der früheren Amtsgerichtsdirektorin Margarete Basler übernommen, die in den Ruhestand gegangen ist. Zudem habe es zwischenzeitlich eine Teileinstellung des Verfahrens gegen einen Verdächtigen gegeben, verbunden mit einem Antrag auf Strafrechtsentschädigung. Dieser musste zunächst noch bearbeitet werden. „Das sind alles ganz normale Vorgänge, die aber Zeit beanspruchen“, schildert Klaus Schuster.

Auch die Aufarbeitung der Anklage bedeute durchaus einen erheblichen Aufwand. Die Anklageschrift umfasse laut Klaus Schuster, 21 Seiten. Zudem habe die Staatsanwaltschaft 70 Zeugen benannt. Hier müsse geprüft werden, wie viele tatsächlich geladen werden. Klaus Schuster zeigt sich aber zuversichtlich, dass der Prozesstermin gegen die zwei Angeklagten nach der Sommerpause stattfinden werde.

Zur Erinnerung: In dem Verfahren geht es um zwei Brände in ein und demselben Einfamilienhaus im Starenweg in Wehr. Hier war im Frühjahr 2016 und im Sommer 2017 Feuer ausgebrochen, was jeweils zu großen Einsätzen der Feuerwehr, die allerdings nicht verhindern konnte, dass es jeweils zu erheblichen Sachschäden kam, der sich laut Anklage auf insgesamt 460000 Euro summiert.

Das könnte Sie auch interessieren

Dass es in beiden Fällen nicht mit rechten Dingen zugegangen sein kann, hatten Mitglieder der Feuerwehr wie auch Brandsachverständige der Polizei schnell vermutet. So seien unter anderem regelrechte Brandbomben im Haus vorgefunden worden, hieß es damals seitens der Feuerwehr. Auch dass die Hausbewohner sich beide Male im Urlaub befunden hatten, war den Ermittlern verdächtig vorgekommen.

Der Stadtkommandant der Wehrer Feuerwehr, Nicola Bibbo, nahm zu dem Vorfall in seinem darauffolgenden Jahresbericht ausführlich Stellung: Es seien im Gebäude zahlreiche Benzingebinde versteckt gewesen, die regelrechte Brandbomben darstellten und damit das Leben der freiwilligen Helfer gefährdet hätten, sagte er. Der Verdacht sei groß, dass diese Gefährdung vorsätzlich herbeigeführt worden sei, so Bibbo weiter.

Das könnte Sie auch interessieren

Am 28. Juni 2018 hatte die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen schließlich Anklage gegen zwei Personen wegen versuchten Versicherungsbetruges, Versicherungsmissbrauchs und Vortäuschens einer Straftat erhoben.

Das könnte Sie auch interessieren

Die Ermittlungen hätten ergeben, dass die Brände mit Brandbeschleuniger gelegt wurden, so Pressesprecher Florian Schumann damals. Dennoch sei eine Strafbarkeit wegen Brandstiftung aus rechtlichen Gründen aufgrund der Eigentumsverhältnisse an dem in Brand gesetzten Einfamilienhaus nicht gegeben, betonte die Staatsanwaltschaft.