Einen Schaden in Millionenhöhe verursachte der Großbrand auf dem Wehra-Areal, bei dem eine alte Fabrikhalle völlig abbrannte. Als Ursache hatte die Kriminalpolizei die Arbeiten eines Handwerksbetriebs auf dem Dach der Halle ausgemacht. Nun stand der Handwerksmeister, dessen Auszubildender den Brand verursacht haben soll, wegen fahrlässiger Brandstiftung vor dem Amtsgericht Bad Säckingen.
Dem Handwerker selbst waren Werkstatt und Maschinen abgebrannt und dabei ein Schaden von fast 90.000 Euro entstanden. Für diesen muss er selbst aufkommen. Richter Jan Meents verurteilte den 44-jährigen Angeklagten nun zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 40 Euro.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Refin Cao hatte für eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren plädiert, Verteidiger Waldemar Efimow hatte einen Freispruch gefordert, oder falls das Gericht seinen Mandanten für schuldig befände, für einen Schuldspruch ohne Strafe. Der 19-Jährige Auszubildende des Handwerkermeisters, der damals mit einem Bunsenbrenner auf dem Dach hantiert und versucht hatte, einen Bitumenvoranstrich zu trocknen und damit einen Schwelbrand ausgelöst hatte, war in erster Instanz frei gesprochen worden.
Verfahren gegen 19-Jährigen eingestellt
Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt. In einer zweiten Verhandlung vor dem Landgericht Waldshut war das Verfahren gegen den 19-Jährigen gegen die Zahlung von 250 Euro eingestellt worden. Der Auszubildende war damals von seinem Chef, dem Handwerksmeister, beauftragt worden, ein Loch in der Dachrinne auszubessern. Ein Bitumenvoranstrich hätte erst getrocknet werden müssen, wozu der 19-Jährige einen Bunsenbrenner benutzt hatte. Zuvor hatte er seinen Chef, der mit einem Kunden unterwegs gewesen war, telefonisch informiert, dass ein Eimer brenne. Er habe die Lage aber im Griff, brauche keine Hilfe.
Der Sachverständige und Dachdeckermeister Alexander Szeglat gab in der Gerichtsverhandlung an, dass das Feuer weder von dem brennenden Eimer noch von dem Bitumenvoranstrich komme, sondern von dem Bunsenbrenner. Mit einem Bunsenbrenner schlügen die Flammen links und rechts. Der Einsatz des Brenners sei gang und gebe, aber objektabhängig. In diesem Fall, bei einer Holzunterkonstruktion, könne das Ganze tödlich enden. Man hätte eigentlich erwarten können, dass der 19-Jährige das gewusst hatte. Der Schwelbrand sei von außen und unten nicht sichtbar gewesen, er habe stundenlang vor sich hingeschwelt.
Feuerverbot auf dem Dach
Der Sachverständige frage sich allerdings, warum der Angeklagte nicht nachgefragt habe, warum der Eimer auf dem Dach brenne. Auf dem Dach habe es ein Rauch- und Feuerverbot gegeben. Der Kunde, der damals mit dem Angeklagten im Auto unterwegs gewesen war, war als Zeuge vor Gericht erschienen. Er gab an, dass der Handwerksmeister einen Anruf bekommen habe, dass ein Eimer brenne, dass aber alles im Griff sei. Das Gespräch habe er über die Freisprechanlage mitbekommen.
Der Handwerksmeister gab dann an, dass die Dachziegel an der Stelle bereits weg gewesen seien. Der 19-Jährige musste gewusst haben, dass da eine Holzkonstruktion gewesen sei. Zudem habe er ihm eingeschärft, dass auf dem Dach ein Rauchverbot herrsche. „Wenn ein Rauchverbot besteht, muss man nicht extra sagen, dass man keinen Bunsenbrenner benutzen darf“, erklärte der Sachverständige. Allerdings sei es heikel gewesen, den 19-Jährigen alleine auf das Dach zu schicken.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft erklärte, der Handwerksmeister sei seiner Verpflichtung als Ausbilder nicht nachgekommen. Er hätte diese Aufgabe nicht delegieren dürfen. Der Brand sei vorhersehbar und vermeidbar gewesen. Der Angeklagte habe nach dem Brand des Eimers nicht nachkontrolliert.
„Kleine Ursache, große Wirkung“, fasste der Vorsitzende Richter zusammen. Der Auftrag sei gewesen, die Rinne abzudichten und zu trocknen. Anscheinend habe der 19-Jährige die Gefahr, die von dem Bunsenbrenner ausging, nicht richtig eingeschätzt. Zudem habe er den Auftrag schnell erledigen wollen. Man müsse einen Auszubildenden nicht rund um die Uhr bewachen, grundsätzlich dürfe man Aufgaben übertragen. Anderseits sei der Angeklagte verpflichtet gewesen, den Brand des Eimers auf dem Dach zu klären. „Eine Flamme hat auf dem Dach nichts zu suchen“, erklärte Jan Meents. Der Angeklagte hätte die Feuerwehr rufen müssen. „Dieser hohe Schaden verlangte trotz des Eigenschadens eine Strafe“, begründete Richter Jan Meents sein Urteil.