Diese Studentenparty wird einem 21-jährigen Mann noch lange in Erinnerung bleiben. Was während des Fests passiert ist, hatte für ihn ein juristisches Nachspiel. Er versuchte, mit einer 20-Jährigen gegen ihren Willen intim zu werden. Und er hat sich, so das Amtsgericht, der Körperverletzung schuldig gemacht. Angefangen hatte alles mit einem Trinkspiel.

Standpauke vom Richter

Dieses Trinkspiel hat Richter Franz Klaiber auf die Palme gebracht, wie der SÜDKURIER vom ersten Verhandlungstag berichtete. Vor dem Urteilsspruch hat der erfahrene Jurist vor dem Gerichtsgebäude Seltsames beobachtet. Die als Nebenklägerin auftretende 20-Jährige, ihr Vater und zugleich Rechtsanwalt in diesem Verfahren, sowie weitere Personen versammelten sich um einen Biertisch. Aufgestellt auf der Laube. Sie spielten Bierpong, ein bei jüngeren Menschen derzeit angsagtes Trinkspiel. Klaiber hielt, anstatt das Urteil zu verkünden, eine Standpauke. Er hat klar gemacht, dass er solch ein Verhalten missbillige. Der Anwalt sagte gegenüber unserer Zeitung, er habe sich das Spiel nur ansehen wollen.

Ein versuchter Kuss mit Folgen

Er fehlte nun bei der Urteilsverkündung, die Franz Klaiber als Vorsitzender Richter des Jugendschöffengerichts angesichts der unerwarteten Ereignisse verschoben hatte. Der 21-jährige Angeklagte muss 1800 Euro Schmerzensgeld an die 20-Jährige bezahlen. Und er muss ein Therapiegespräch absolvieren – zur Aufarbeitung des Geschehens, seines Verhaltens und seiner Fehlinterpretation, was die junge Frau an jenem Abend der Studentenparty im Juli 2016 wirklich wollte. Es war eben nach einem Bierpongspiel, als sich beide in einem Zimmer der WG wiederfanden. Er versuchte, die Frau zu küssen, nachdem er die Tür abgeschlossen hatte; in der Annahme, auch sie wolle ungestört sein.

Blaue Flecken

Weil die 20-Jährige seine Annäherungsversuche verweigerte, habe er sie an den Armen gepackt und aufs Bett geschubst, die Handgelenke darauf gedrückt und sich auf ihr Becken gesetzt. So schilderte es die Nebenklägerin am ersten Verhandlungstag. Sie erlitt Hämatome, stellt ein ärztliches Attest fest. Auf das Bett seien beide gefallen, als sie aufstehen wollten, um aus dem Zimmer zu gehen. Erst dann habe er bemerkt, dass die junge Frau Angst hatte, erklärte der 21-Jährige das Geschehen. Er bat sie um Entschuldigung.

Ziel ist ein Studium

Das Gericht wertete die Schilderungen der jungen Frau als glaubhaft. Dem Angeklagten drohten beim Vorwurf der versuchten sexuellen Nötigung und Körperverletzung eine Strafe von bis zu zwölf Monaten. Je nach Höhe der Strafe war der Aufenthaltsstatus des Syrers in Gefahr. Der Mann sei gut integriert, erklärte Franz Klaiber auf Nachfrage des SÜDKURIER, und er habe seit seiner Ankunft in Deutschland ein straffreies Leben geführt. Er arbeitet und strebt ein Studium an. Außer dem Schmerzensgeld muss er die Kosten für das Verfahren und die Nebenklage tragen.