„Stadt befürwortet E-Zone in der Konstanzer Altstadt.“ So lautet der Titel der Pressemitteilung der Stadt Konstanz. Weiter heißt es: „In der Konstanzer Altstadt soll eine sogenannte E-Zone entstehen, in der langfristig nur noch E-Autos fahren dürfen.“

Hinter den Kulissen diskutieren die Stadträte eifrig über das folgenschwere Thema, zumal noch einige Fragen nicht geklärt sind. Die Diskussion im Technischen und Umweltausschuss (TUA) am Dienstag, 4. Juni, um 16 Uhr im Verwaltungsgebäude Laube könnte spannend werden.

Mittel zum Zweck für autoarme Innenstadt

Die Verwaltung und Teile des Gemeinderats verfolgen die Idee einer autofreien, beziehungsweise autoreduzierten Innenstadt. Zwischenzeitlich gibt es ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg, auf das sich zunächst nur Großstädte bewerben durften, was nun aber auf „Vorreiterkommunen“ ausgeweitet wurde.

Gefördert werden soll der beschleunigte Ausbau von E-Mobilitäts-Infrastruktur, Neuschaffung von Ladeinfrastruktur, Umwidmung und Ausrüstung von Stellplätzen für E-Fahrzeuge und Teilfinanzierung von zusätzlichen E-Carsharing-Fahrzeugen. Die voraussichtliche Förderquote betrage voraussichtlich bis zu 75 Prozent, so die Verwaltung, die von einer Mindestfördersumme von 300.000 Euro schreibt.

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Nur 2,53 Prozent E-Fahrzeuge im Landkreis

Aktuell sind im Landkreis Konstanz insgesamt 237.554 Fahrzeuge (Pkw, Lkw, Motorräder, Anhänger) zugelassen, schreibt die Pressestelle des Landratsamtes Konstanz auf SÜDKURIER-Anfrage. Davon seien 6.002 reine Elektro-Fahrzeuge.

Perspektive: Nur E-Autos in der Altstadt

Als Begründung, dieses Förderprogramm zu nutzen, schreibt die Verwaltung: Als Zwischenschritt zur autofreien, respektive autoreduzierten Innenstadt könnte die Altstadt östlich der Laube beschleunigt „dekarbonisiert“ (Verzicht auf fossile Brennstoffe) und der Autoverkehr schrittweise reduziert werden. „Mithilfe einer E-Zone und eines ohnehin geplanten digitalen Verkehrsmanagements könnten diese Zielsetzungen erreicht werden.“

E-Zone bedeutet in letzter Konsequenz, dass dann – so ist aktuell vorgesehen – östlich der Laube nur noch E-Autos fahren dürfen und keine anderen Antriebsarten (Benzin, Diesel, Gas, Wasserstoff, E-Fuels) in diese Zone einfahren dürfen. Da es nur eine übersichtliche Anzahl an Straßen gibt, über die die künftige E-Zone erreichbar ist – die Verwaltung schreibt von „sechs Einfallstoren“ – könnte der Autoverkehr gezielt ausgesperrt werden.

Bild 1: Bald nur noch E-Autos in der Konstanzer Altstadt?
Bild: Schönlein, Ute

Ein Problem legt die Verwaltung allerdings dar: In der vorgeschlagenen E-Zone befinden sich fünf Parkhäuser. Der Pachtvertrag für die Augustinergarage endet im Jahr 2025, jener für das Altstadt-Parkhaus im Jahr 2026. Die Stadt hat vor, diese an die Tochter der Stadtwerke, die Konstanz Mobil GmbH, zu übergeben. Der Haken: Die restlichen privaten Parkhaus-Betreiber müssten für entgangene Einnahmen entschädigt werden.

Noch viele Fragen offen

Allerdings sind noch viele weitere Fragen offen: Wie ist das Vorgehen mit Anwohnern, die über private Parkplätze in der E-Zone, aber über kein E-Auto verfügen? Was passiert mit Fahrzeugen anderer alternativen Antriebsarten, auch jenen, die in der Zukunft relevant werden? Welche Folgen hat die Ausweisung einer E-Zone auf innerstädtische Unternehmen, darunter Handel, Gastronomie, Handwerker, Ärzte, Autohaus (Kreuzlinger Straße) et cetera?

Können die Parkhäuser wirtschaftlich betrieben werden? Wie und mit welchen finanziellen Mitteln sollen die städtischen Tochtergesellschaften mit E-Fahrzeugen, wie beispielsweise Busse, Müllfahrzeuge, Feuerwehrfahrzeuge ausgestattet werden? Welche Konsequenzen hat das Vorgehen für Blaulichtorganisationen, wie Polizei, Hilfs- und Rettungsorganisationen?

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Förderprogramm mit Umsetzungspflicht

Diese und viele weitere Fragen werden voraussichtlich im TUA debattiert, dem das Thema zur Entscheidung vorgelegt wird. Nicht außer Acht gelassen werden darf, dass sich die Stadt Konstanz im Rahmen des Förderprogramms dann verpflichtet, an der Umsetzung folgender Maßnahmen zu arbeiten, wie in der Sitzungsvorlage steht:

„Realisierung eines verkehrsarmen Quartiers, einer Quartiersgarage oder anderen städtebaulichen Gestaltungsarten, welche den Pkw-Verkehr im angegebenen Gebiet nachweislich mindern (z.B. Ausweisung niedriger Stellplatzschlüssel, Einrichtung von verkehrsberuhigter Zonen) in Kombination mit einem ambitionierten Aufbau von Ladeinfrastruktur an den noch vorhandenen (reduzierten) Stellflächen).“

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In den Fördergrundsätzen heiße es weiter: „Eine E-Zone gilt als eingerichtet, wenn die Zielsetzungen der Schaffung einer E-Zone mindestens per Pressemitteilung durch die Zuwendungsempfänger öffentlich kommuniziert wurde.“