Ulli Kroneisen aus Villingen fährt häufig in Konstanz mit dem Bus. Dennoch habe sie vergangenen Freitag zum ersten Mal davon gehört, dass man im Bus nur mit Scheinen bis 20 Euro bezahlen kann, sagt sie. Sie selbst sei nicht in einer solchen Situation gewesen, habe aber beobachtet, wie ein anderer Fahrgast seine Fahrt mit einem 50-Euro-Schein bezahlen wollte. Kleinere Scheine oder ausreichend Münzen hatte er nicht bei sich.
Der Busfahrer habe darauf verwiesen, dass er höchstens 20 Euro Scheine annehme. Der Fahrgast habe jedoch die Möglichkeit, eine Quittung über das einbehaltene Wechselgeld zu bekommen. Unter Vorlage dieser Quittung könne er sich das Geld dann im Energiewürfel der Konstanzer Stadtwerke in der Max-Stromeyer-Straße zurückholen.
Insbesondere in der von ihr erlebten Situation, in der es sich um einen älteren Fahrgast handelte, empfand Ulli Kroneisen die Reaktion des Busfahrers als „unmenschlich“, wie sie gegenüber dem SÜDKURIER erzählt. Die Frau aus Villingen hat einen Vorschlag: „Man soll es so hinschreiben, dass es jeder sieht“, sagt sie. „An die Bushaltestellen zum Beispiel.“
Zahlungen mit größeren Scheinen sind relativ selten
Grundsätzlich werden Fahrgäste gebeten, möglichst passend und mit kleinen Scheinen zu bezahlen. „Hintergrund ist, dass wir dem Fahrpersonal aus Gründen der Sicherheit nur in begrenztem Umfang Wechselgeld mitgeben können. Wenn es die Situation hergibt, kann auch mal ein Fünfziger gewechselt werden“, sagt Christopher Pape, Pressesprecher der Stadtwerke Konstanz, auf SÜDKURIER-Anfrage. „Wir wollen so kulant wie möglich sein.“ Ob größere Scheine wie Fünfziger gewechselt werden können, sei jedoch abhängig davon, wie viel Wechselgeld noch zur Verfügung stehe.
Das Fahrpersonal sei im Grundsatz gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Geldbeträge über fünf Euro zu wechseln. In der Praxis würden die Fahrer aber in der Regel Scheine bis 20 Euro annehmen, so Pape weiter. Im Verhältnis zu den gesamten Ticketverkäufen sei es aber relativ selten, dass Fahrgäste mit Scheinen ab 50 Euro bezahlen möchten. Die Regelungen zur Barzahlung seien aus den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Stadtwerke ersichtlich. Laut Pape sei es zudem nicht möglich, jede einzelne Regel für die Busfahrt an jeder Haltestelle anbringen.