Die neuen Leitlinien für die Vergabe von Baugrundstücken legen fest, wann Baugemeinschaften und Baugenossenschaften zum Zuge kommen sollen und wann sich alle Akteure auf dem Immobilienmarkt um ein Grundstück bemühen dürfen.
Diese Regeln schreiben das Vergabeverfahren fort, nachdem im Jahr 2018 auf dem Gelände Brühläcker in Dettingen Baugemeinschaften zum Zuge gekommen waren.
Dies sind die Leitlinien, die mehr Fairness, mehr Bezahlbarkeit und mehr Nachhaltigkeit in den Konstanzer Immobilien- und Wohnungsmarkt bringen sollen:
- Wie will Konstanz der Grundstücksspekulation vorbeugen? Die Stadt will für bestimmte Gruppen, die Wohnungen im mittleren und unteren Preissegment schaffen, gezielt Grundstücke zum gutachterlichen Verkehrswert vergeben und nicht zum Höchstgebot. Hat die Stadt selbst die Grundstücke nicht im Eigentum, verpflichtet sie über städtebauliche Verträge, dass dieser Wohnungstypus geschaffen wird. Im Grundbuch wird dies festgelegt. Die Auflage gilt also auch nach einem Verkauf der Wohnungen.
Auf dem Vincentius-Areal wurde beispielsweise der Investor vertraglich verpflichtet, 20 Prozent der Gesamtwohnfläche als geförderte Wohnungen und zehn Prozent im günstigeren Preissegment anzubieten. Auf dem Siemens-Areal sind 30 Prozent der Wohneinheiten im geförderten Segment für Menschen mit Berechtigungsschein vorgesehen. Insgesamt sollen in der Stadt 2000 geförderte Wohnungen entstehen. Die Sozialbindung ist auf 25 Jahre festgelegt.
- Wer sind die Zielgruppen? Es sollen verschiedene Akteure wie Bauträger, Baugemeinschaften, Investoren und Privatpersonen zum Zuge kommen.
- Das offene Verfahren: Dieses soll das Regelverfahren für die Zukunft sein, etwa für die Quartiere Döbele und Christiani. In diesem kann sich jeder Akteur auf dem Wohnungsmarkt bewerben. Es stehen die Rahmenbedingungen für die Bebauung fest, die Lage des Baugrundstücks ist aber noch offen.
Im offenen Verfahren sollen sogenannte Ankernutzer als Pioniere die gemeinsame Infrastruktur wie Parkgaragen und Außenräume abstimmen und planen sowie die Koordination des Bauablaufs übernehmen. Wenn die Ankerkonzeption fertig ist, sollen die Grundstücke für die Projekte der Anlieger ausgeschrieben werden.
- Vergabeverfahren Baugemeinschaften: Dieses richtet sich allein an Baugemeinschaften wie Genossenschaften, Modellprojekte oder Wohngruppen nach dem Mietshäusersyndikat. In diesem Verfahren steht fest, auf welchem Grundstück gebaut werden darf, und der Bebauungsplan ist als Satzung schon beschlossen. Das Gelände Brühläcker in Dettingen war 2018 nach diesem Verfahren an Baugemeinschaften vergeben worden.
- Vergabeverfahren Planung und Gebiet: Dieses Verfahren richtet sich an etablierte Bestandsgenossenschaften, gemeinwohlorientierte Bauträger und professionelle Projektentwickler, die auch ein Quartierskonzept erarbeiten können. Es kommt zum Zuge, wenn für ein neues Bauland noch keine Planung vorliegt, wie etwa für das Areal Ziegelhütte. Die Stadt erhofft sich über dieses Vergabeverfahren eine schnelle Entwicklung des Gebiets.
- Was sind die Auswahlkriterien? Bei allen geht es um die Spekulationsfreiheit und die Originalität der Idee, die einen Beitrag zur Entwicklung der Stadtgesellschaft leisten soll. Im Streitfall spielen der ressourcenschonende Umgang mit Fläche, die Nachhaltigkeit sowie die Quote an gefördertem Wohnraum eine Rolle. Bei Baugemeinschaften sind unter anderem der Regionalbezug der Bewohner sowie die Ansprache junger Familien und Behinderter wichtig.
Fürs offene Verfahren sind schriftliche Bewerbung und Bewerbungsgespräch vorgesehen. Zum Thema Nachhaltigkeit gibt es eine Jury aus Vertretern des Gestaltungsbeirats sowie Kooperationspartnern aus Forschung und Lehre, welche Vorschläge bewertet. Über alle Ausschreibungen entscheiden Gremien des Gemeinderats.