Es ist ein ständiges Hin und Her. Die Posse um einen öffentlichen Weg durch das private Grundstück des Buff Medical Resorts an der Seestraße geht in die nächste Runde. Während einige Stadträte und der Verein Bürgerpark Büdingen fordern, dass die Öffentlichkeit durch das mittlerweile eingezäunte Gelände gehen darf, hält der Schweizer Investor und Hotelbetreiber Hans Jürg Buff dies für Unsinn. Und die Stadtverwaltung änderte mittlerweile dreimal ihre Meinung.

Derzeit ist der Park den Gästen des Gesundheitshotels vorbehalten. Die Stadtverwaltung schlägt nun vor, das zu ändern, zur Freude des ...
Derzeit ist der Park den Gästen des Gesundheitshotels vorbehalten. Die Stadtverwaltung schlägt nun vor, das zu ändern, zur Freude des Vereins Bürgerpark Büdingen: „Der öffentliche Zugang war jahrzehntelang versprochen und eines der Kernargumente für die Ausweisung des Parks als Hotelfläche (ohne Wohnbebauung)“, so der Vereinsvorstand. | Bild: Kirsten Astor

Tatsächlich steht im noch gültigen Bebauungsplan von 1987: „Die planerischen Festsetzungen berücksichtigen eine der wesentlichen Planziele: Nämlich eine einladende und offene Zugänglichkeit des Gesamtgrundstücks nicht nur für die Hotelgäste, sondern auch für die Allgemeinheit.“ Und: „Für die Allgemeinheit sind mit Gehrecht zu belastende Flächen für Fußwege festgesetzt.“

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Darauf berufen sich Patrick Pfeiffer vom Vorstand des Vereins Bürgerpark Büdingen und seine Mitstreiter schon lange. Doch die Stadtverwaltung sagte noch Anfang Oktober 2024: „Wäre der ursprünglich angedachte, öffentliche Café-Pavillon entstanden, hätte ein solcher Weg Sinn ergeben. Es erscheint nicht sinnhaft, ohne ein solches konkretes Ziel auf dem Gelände einen Parallelweg zu See- und Säntisstraße anzulegen.“

Die zweite Rolle rückwärts

Der Zank um den Weg zog weitere Kreise – und die Stadtverwaltung änderte ihre Meinung. Im Technischen und Umweltausschuss (TUA) Mitte Oktober 2024 gab Bürgermeister Karl Langensteiner-Schönborn bekannt, der öffentliche Weg werde nun doch angelegt – um im TUA Mitte Januar 2025 kundzutun: „Wir haben uns intern zu den Kosten abgestimmt. Der Weg ist nicht umzusetzen, wegen der angespannten Haushaltslage.“

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Das wiederum brachte viele Stadträte auf die Palme, die sich nicht dem Willen des Schweizer Investors beugen wollten. Der forderte zusätzlich zum Zaun um das gesamte Gelände noch einen weiteren Zaun, angrenzend an den öffentlichen Weg, „damit keine Personen sich im Park aufhalten können und oder sich dem Hotel nähern“. Diesen Zaun müsse die Stadt errichten, forderte er in einem Schreiben von Dezember 2024.

Da außerdem juristische Fragen noch nicht geklärt waren, zog Karl Langensteiner-Schönborn im Januar 2025 die Vorlage zurück und sagte zum Wegebau: „Wir können uns eine einfache Ausführung vorstellen.“

„Die Stadt errichtet einen Zaun an den Weg angrenzend, damit keine Personen sich im Park aufhalten können und oder sich dem Hotel ...
„Die Stadt errichtet einen Zaun an den Weg angrenzend, damit keine Personen sich im Park aufhalten können und oder sich dem Hotel nähern. Die Sicherheit unserer Gäste hat oberste Priorität“, forderte der Schweizer Investor und Hotelbetreiber Hans Jürg Buff im Dezember 2024 in einem Schreiben an die Stadt Konstanz. | Bild: Hanser, Oliver

Nun, wiederum ein halbes Jahr später, schlägt die Verwaltung für die TUA-Sitzung am Donnerstag, 10. Juli (ab 16 Uhr im Sitzungssaal Verwaltungsgebäude Laube) vor, dass die Stadt den öffentlichen Weg planen soll. Die Kosten für die Herstellung eines Schotterrasenwegs von der Seestraße zur Mainaustraße belaufen sich laut Vorlage auf rund 80.000 Euro, die die Stadt bezahlen müsste. Die Pflegearbeiten werden mit jährlich etwa 10.000 Euro angesetzt.

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Mittlerweile ließ die Stadt rechtliche Fragen klären. So steht laut Sitzungsvorlage fest, dass sich Verwaltung und Eigentümer die Kosten für den Unterhalt des Weges teilen müssten, und zwar „nach dem Maß der Nutzung“. Dasselbe gelte für die Verkehrssicherungspflicht.

Die Bäume entlang des Weges „unterliegen grundsätzlich der Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers“, heißt es. Diese Ausführungen dürften Hans Jürg Buff nicht gefallen, denn er forderte in seinem Schreiben: „Die Stadt muss für die Gestehungskosten und den Unterhalt aufkommen und hat die gleichen Voraussetzungen bezüglich der Baumschutzordnung einzuhalten. Die Stadt hat dafür zu sorgen, dass die Verkehrssicherheit auf dem Weg gewährleistet ist.“

Erneuter Streit ist nicht ausgeschlossen

Dass es weiter Streit um den Weg geben wird, vermutet die Verwaltung selbst: „Da derzeit viele Einzelfragen nicht geregelt sind, sind juristische Auseinandersetzungen nicht auszuschließen.“ Der Investor selbst antwortete nicht auf die Frage des SÜDKURIER, ob er die Sichtweise der Stadt zu den Folgekosten rechtlich angreifen wird. Auch die Frage, ob er weiterhin Security-Kräfte am Parkeingang vorsieht, falls ein öffentlicher Weg entsteht, blieb unbeantwortet.

Abgesägte Bäume, Ausnahmen vom Bebauungsplan, bisher kein öffentlicher Weg, zu hoher Zaun, zu geringe Grundsteuer: Die Kritik am ...
Abgesägte Bäume, Ausnahmen vom Bebauungsplan, bisher kein öffentlicher Weg, zu hoher Zaun, zu geringe Grundsteuer: Die Kritik am Vorgehen des Investors Hans Jürg Buff reißt seit vielen Jahren nicht ab. | Bild: Kirsten Astor

Was der Hotelbetreiber von einem Pfad durch sein Gelände hält, machte er allerdings schon mehrfach deutlich. So sagte er einst: „Der Weg war immer schon nur ein Politikum, das kein wirkliches Bedürfnis erfüllt.“ Sehr zufrieden mit dem erneuten Meinungswechsel der Verwaltung ist dagegen der Verein Bürgerpark Büdingen. Patrick Pfeiffer vom Vorstand schreibt auf Nachfrage: „Es besteht wieder Hoffnung, dass der Weg noch kommt!“

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Aber ist er sinnvoll, wenn er nur zu bestimmten Zeiten begehbar ist und eventuell mit einem Extra-Zaun gesichert wird? „Mit einer zeitweisen Schließung für die Nachtruhe aus artenschutzrechtlichen Gründen haben wir als Umweltvereinigung selbstverständlich kein Problem“, so Patrick Pfeiffer. Dass der Weg dem Investor nicht passt, liege für ihn auf der Hand: „Es wäre für seine in Massen strömende Gesundheitsklientel sicher eine nicht hinnehmbare Zumutung, wenn das Volk ihr beim Baden im Außenpool zuguckte“, so sein ironischer Kommentar.

Der Zaun bleibt ebenfalls umstritten

Auch der hohe Zaun um das Gelände bleibt ein Streitpunkt. Während der Verein Bürgerpark Büdingen überzeugt ist, dass er rechtlich nicht zulässig ist und zurückgebaut werden müsste, schreibt die Stadt nun: „Der errichtete Zaun ist formell verfahrensfrei, muss jedoch dem materiellen Baurecht entsprechen. Da er eine Durchsicht erlaubt, wurde er als materiellrechtlich zulässig gewertet.“

Ein Rückbau sei unverhältnismäßig. Außerdem müssten dann auch weitere Zäune und Hecken in der Umgebung auf ihr Existenzrecht überprüft werden, so die Verwaltung. Diese Einschätzung teilen der Büdingen-Vorstand und ihr Jurist Georg Jochum nicht.

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Jochum schreibt: „Die Aussagen zum Zaun sind nicht nachvollziehbar. Im Bebauungsplan ist eine Hecke vorgesehen, das ist schon sprachlich nicht mit einem Zaun gleichzusetzen. Die Durchlässigkeit ist auch nicht gefordert. Die Hecke ist im Gegenteil in der Regel undurchlässig.“ Wird der Verein aktiv gegen den Zaun vorgehen und für einen öffentlichen Weg kämpfen, sollte der TUA doch dagegen stimmen? Dazu wollte sich der Vereinsvorstand zunächst nicht äußern.