Oliver Krüger versteht die Welt nicht mehr. „Wir haben 2020 bewiesen, dass bei uns die Hygienemaßnahmen greifen und dass die Gäste sich daran halten“, sagt der Mann, der Strandbad-Bistro in Litzelstetten führt. Zwischen den Tischen war ausreichend Abstand, die vielen Menschen verteilten sich selbst im Hochsommer großzügig auf den weiten Liegeflächen.

Es ist weniger die Tatsache, dass die Terrasse geschlossen bleiben muss, sondern das generelle Alkoholverbot, das ihm zu schaffen macht. „Wieso sollten die Leute nicht ihr Bier am Wasser sitzend genießen können?“, fragt er. „Oben auf dem Purren dürfen sie das, aber hier nicht. Wo ist da der Sinn?“

Bild 1: Dem Bistro-Pächter vom Strandbad Litzelstetten reicht es: Nach dem für ihn überraschenden Ausschankverbot für Alkohol öffnet er vorerst nicht mehr
Bild: Schuler, Andreas

Das Verbot wurde am Donnerstagabend, am Tag vor Karfreitag, ausgesprochen. An Donnerstag genossen die Gäste noch ein Viertele oder ein Weißbier auf den Wiesen in den Strandbädern – unter penibler Einhaltung der Abstandsregeln. Der Pächter wies seine Kunden regelmäßig auf die Hygienemaßnahmen hin.

Bei Ausschank sowie Konsum droht ein Bußgeld

„Irgendwann am Freitag habe ich im Internet dann gelesen, dass ich nichts mehr ausschenken darf“, erzählt Oliver Krüger. „Was wäre denn passiert, wenn ich das nicht bemerkt und weiterhin Alkohol verkauft hätte?“ Laut Bußgeldkatalog nach dem Infektionsschutzgesetz der Sechsten Corona-Verordnung vom 11. März würde ihm eine Strafe zwischen 100 und 1000 Euro drohen, die Konsumenten von Alkohol müssten mit einem Bußgeld zwischen 50 und 250 Euro rechnen.

Er wundert sich über die Informationspolitik der Verantwortlichen. Seinen Pachtvertrag hat er mit der Bädergesellschaft abgeschlossen – wie die übrigen Pächter auch. „Ich habe keinerlei Informationen erhalten. Null. Das ist wirklich seltsam. Da fühlt man sich alleine gelassen.“ Die Bekanntgabe erfolgt laut Landratsamt gemäß des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes auf der Interseite des Landratsamtes Konstanz unter der Rubrik „Bekanntmachungen“.

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Laut Josef Siebler, Pressesprecher der zuständigen Stadtwerke, wusste die Bädergesellschaft selbst auch nichts von dem Verbot: „Es dürfte sich um eine Allgemeinverfügung des Landkreises handeln. Die Bädergesellschaft Konstanz hatte hierzu ebenfalls keine Information.“

Er versichert: „Natürlich würden wir eine solche Information weitergeben. Allerdings ist nicht zu erwarten, dass die Bädergesellschaft als Verpächterin informiert wird, denn es geht hier nicht um eine pachtspezifische Regelung. Die für den jeweiligen Geschäftsbereich relevanten Corona-Verordnungen sind von jedem Unternehmer selbst zu verfolgen.“

Ausflügler ziehen wieder enttäuscht von dannen

Noch am Karfreitag entschloss sich Oliver Krüger dann, das Bistro bis zum Ende des Alkoholverbots am 18. April ganz zu schließen. „Dann lieber gar nicht öffnen“, erklärt er seine Maßnahme. „So viele Menschen, die am Osterwochenende hier vorbeigeradelt sind und kurz auf ein Bier stoppen und etwas essen wollten, sind dann sofort wieder gegangen. Das ist sehr ärgerlich. Da leidet mein Umsatz brutal.“

Bild 2: Dem Bistro-Pächter vom Strandbad Litzelstetten reicht es: Nach dem für ihn überraschenden Ausschankverbot für Alkohol öffnet er vorerst nicht mehr
Bild: Schuler, Andreas

Das schlechte Wetter habe ihm die Entscheidung zusätzlich noch erleichtert. Da seine Saison am Donnerstag begann, füllte er seine Lager auf – mit Getränken und Produkten für seine Gerichte wie sein beliebtes Thai-Curry oder die Käsespätzle. „Das habe ich alles an Familie und Freunde verteilt“, sagt der 54-Jährige.

Nicht betroffen vom Verbot ist beispielsweise der Kiosk auf der Laube bei der Lutherkirche. „Wir sind gleichgestellt mit Einzelhändlern, nicht mit Gastronomen“, erklärt Pächter Christian Sandmann. Wer hier ein Bier kaufen möchte, darf dies tun. „Ich darf es nicht öffnen, also nicht ausschenken, sondern nur zur Mitnahme verkaufen.“

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