Ausgerechnet, als Daniel M. (Name geändert) sein selbst angebautes Marihuana zerkleinerte und in Marmeladengläser packte, klopfte die Polizei an die Garagentür. Es war ein Uhr nachts, die Uniformierten hatten gerade ein Unfallopfer ins Krankenhaus bringen lassen. Das Rad des Verletzten sollten sie bei Daniel M. abgeben, so hatte es das Unfallopfer, ein Bekannter von M., vorgeschlagen.
Als 30 Sekunden nach dem ersten Klopfen Daniel M. und dessen Ehefrau die Garage öffneten, erkannten die Beamten gleich das Marihuana samt Utensilien. Außerdem zwei Gartenstühle, zwei Heizstrahler, zwei Flaschen Bier und zwei angebrannte Zigaretten. „Was ist denn das?“, fragte einer. „Das sehen sie doch selbst“, sagte M.
So in etwa soll es sich laut Polizei und Beschuldigten in den frühen Morgenstunden des 17. Dezember 2019 in einem Dorf nahe Konstanz zugetragen haben.
Beim Prozess im Amtsgericht Konstanz gegen das Ehepaar M. wegen Herstellung von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, bekannte sich der Mittdreißiger Daniel M. gleich schuldig. Er betäube seine schlimmen Rückenschmerzen in Folge eines Bandscheibenvorfalls mit Marihuana, sagte er. Das Attest legte er vor. Blieb noch diese Frage offen: Welche Rolle spielte Frau M.? War sie Mittäterin, Anstifterin, Mitwisserin oder nur zufällig in der Garage?
Sie selbst äußerte sich nicht. Der ermittelnde Beamte sagte, die Situation sei eindeutig gewesen, nicht zuletzt aufgrund der zwei Stühle, zwei Heizstrahler, zwei Flaschen Bier. „Offensichtlich haben sie zusammen das Marihuana aufbereitet“, sagte er im Zeugenstand. Die Staatsanwältin räumte ein, dass man das nicht genau nachweisen könne, sprach aber von einem „ehelichen Abend in der Garage“.
Zudem müsse Frau M. Bescheid gewusst haben, wurde die Cannabispflanze doch im gemeinsamen Garten gezüchtet und anschließend im Haus getrocknet. Ihr Plädoyer: Mindestens psychische Beihilfe sei es gewesen. „Hätte sie sich strikt geweigert, hätte er es nicht gemacht. Was ich nicht okay finde ist, dass zwei Teenager-Kinder im Haus waren und da eine Ernte-Party im Haus gemacht wird.“
Der Verteidiger von Frau M. fragte: „Was, wenn sie vorher auf der Couch Netflix geschaut hat, dann runter in die Garage ist und sagte ‚Alter, komm in die Kiste‘ – und in dem Moment klopft die Polizei?“ Wer könne beweisen, dass sie auf dem Stuhl gesessen habe, wer könne beweisen, dass es ihr Bier, dass es ihre Zigarette gewesen sei? „Wer auf dem Stühlchen gesessen hat, wissen wir nicht“, schloss er. Psychische Beihilfe sei das nicht gewesen, allenfalls Duldung. Er plädierte auf Freispruch.
Dieser wurde vom Richter nicht gewährt. Der verurteilte Frau M. wegen Beihilfe zu einer Strafzahlung in Höhe von 50 Tagessätzen á 30 Euro. Warum? Für das Anbauen des Marihuanas könne Frau M. tatsächlich nicht belangt werden, sagte er. Wohl aber für das Trocknen im Haus und das Sitzen zur Nachtzeit: „Das billigende Mittragen und der längere Zeitraum, den man zusammensitzt, erfüllt die psychische Beihilfe.“ Daniel M. bekam sieben Monate auf Bewährung.