Er sagt, er entschuldige sich. Er sagt, er schäme sich. Er versucht, vor Gericht zu erklären, was damals passiert ist. In den Jahren von Frühjahr 2014 bis Herbst 2018 hat er, ein Unternehmer aus der Region, hunderte kinderpornographische Bilder aus dem Netz geholt, sie teilweise ausgedruckt und in einer Plastikhülle verschweißt.
Es sind Fotografien von Kindern und Jugendlichen in eindeutiger Pose, teilweise sichtbar während einer sexuellen Handlung, teilweise abgelichtet während eines Missbrauchs.
Geständnis des Angeklagten
Vor dem Amtsgericht Konstanz gesteht der Angeklagte all diese Taten. Er will die schlimme Zeit hinter sich lassen, reinen Tisch machen. Der „Dämon“ des sexuellen Interesses an Kindern und Jugendlichen stecke seit Jahren in ihm, sagt der Mann.
Heute wolle er ein Leben ohne Zwang führen. Er sei überzeugt, dass der über lange Zeit geübte Alkoholmissbrauch sein Verlangen nach jungen Mädchen entfesselt habe.
In der Gier gefangen
Seit etwa anderthalb Jahren sei er trocken und er versuche, die schlimme Zeit aufzuarbeiten. Damals sei er in der Gier nach immer mehr Alkohol und pädophiler sexueller Stimulation gefangen gewesen.
Er machte einen Entzug und ist bis heute in Therapie. Nach der Entgiftung in der Klinik habe er all die kinderpornographischen Bilder genommen und in einer Papiertonne entsorgt, so der Angeklagte.
Pornographische Bilder auf Geschäftspapier ausgedruckt
Vor dem Amtsgericht ist er nicht nur wegen des Beschaffens der Bilder angeklagt, sondern auch, weil er diese in den Verkehr gebracht hat. Damit habe er zumindest billigend in Kauf genommen, dass sie anderen Menschen in die Hände fallen.
Die Anklage und letztlich auch das Urteil machen dem Mann zum Vorwurf, dass er das Material weder verbrannt noch geschreddert hat. Die Ermittler zumindest hatten so leichtes Spiel, denn teilweise hat der Beschuldigte die Bilder auf seinem Geschäftspapier ausgedruckt.
Diesen Punkt greift der Verteidiger des Beschuldigten auf. Sein Mandant habe überhaupt nicht in Erwägung gezogen, dass die Bilder jemandem in die Hände fallen könnten, schlussfolgert er. Er sei in diesem Punkt freizusprechen. Das Gericht folgt diesem Antrag nicht.
Hinter jedem Bild steckt ein missbrauchtes Kind
Die Fotos fand der Angeklagte offen im Internet, nach einer einfachen Suche mit einer gängigen Suchmaschine. Zu tieferen Recherchen wäre er wegen seines mangelnden technischen Verständnisses gar nicht in der Lage gewesen, sagt er.
Die Staatsanwältin hielt dem Mann vor Augen: Hinter jedem Bild, das er sich aus dem Netz gezogen habe, stehe ein Kind, welches zu sexuellen Posen und Missbrauch gezwungen worden sei. Ohne Konsumenten wie ihn würde es so einen Markt überhaupt nicht geben.
Bewährungsstrafe auszusprechen, kostet Überwindung
Alle im Gerichtssaal stimmen überein, dass der Mann gute Aussichten hat, sich wieder in einem gesunden Rahmen zu entwickeln. Dennoch sagen sowohl die Staatsanwältin als auch die Richterin, es habe sie eine gewisse Überwindung gekostet, eine Bewährungsstrafe auszusprechen.
Wie von der Anklage gefordert, wird der Unternehmer zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er 3000 Euro in Raten an das SOS-Kinderdorf zahlen und sich einer Sexualtherapie unterziehen.
Angeklagter hält Fantasien schriftlich fest
Doch was hat Anklägerin und Richterin zögern lassen? Es waren die schriftlichen Fantasien des Angeklagten. Vor Gericht wird darauf verzichtet, sie zu verlesen. Die Staatsanwältin, die seit Jahren Fälle in Sachen Kinderpornographie bearbeitet, sagt über das Papier, es sei das „Übelste“, was sie jemals zu Gesicht bekommen habe.
Die Richterin stellte fest: Sie habe den Eindruck, der angeklagte Mann habe noch nicht verstanden, dass seine Neigungen zu Gewalt, Erniedrigung und Kindern nicht als Episoden zu betrachten seien. Diese erforderten vielmehr eine langwierige und tiefgreifende Auseinandersetzung. Er müsse lernen, mit den Veranlagungen umzugehen und sie niemals umzusetzen.
Das Gericht hat die Bewährung für vier Jahre erlassen. In dieser Zeit darf sich der Unternehmer, der ohne Vorstrafen in den Prozess gegangen war, nichts zuschulden kommen lassen. Zudem darf er keine fremden minderjährigen Kinder bei sich aufnehmen, ausgenommen sie sind in Begleitung eines gesetzlichen Vertreters.