Die Pandemie dauert bereits zwei Jahre an, erst kürzlich wurden viele der corona-bedingten Einschränkungen aufgehoben. Während dieser Zeit gab es zahlreiche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Corona. Die Feststellung der Delikte, die speziell Corona betreffen, wird in der offiziellen Polizeistatistik jedoch nicht separat abgebildet und kann deshalb auch nicht genau gefiltert werden.

Ungenaue Datenlage macht Auswertung schwierig

„Es gibt nur eine ungenaue Datenlage hierzu“, wie Uwe Vincon, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Konstanz, auf SÜDKURIER-Nachfrage erklärt. „Grund dafür ist, dass die tatsächliche Zahl der Straftaten nur in einer Einzelauswertung, die mit sehr großem Aufwand verbunden wäre, selektiv Corona-Zusammenhängen zuzuordnen wäre.“

So ließen sich Zuordnungen bei Hygienebestimmungen nur vage vornehmen, da die Tatbestände losgelöst von Corona festgestellt werden und jeweils bei den allgemeinen Straftatenkategorien einsortiert werden. Man gehe dabei bei grober Betrachtung vor allem von den Delikten „Urkundenfälschung“ und später „Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ aus. Zusätzlich könne man wohl außerdem von Delikten wie „Beleidigung“ im Zusammenhang mit Corona ausgehen.

Trotz der schwierigen Datenlage liefert die Recherche der Beamten einige interessante Ergebnisse. So wurden unter den drei genannten Delikten, die vor allem im Zusammenhang mit verhängten Maßnahmen stehen, in den Pandemie-Jahren unterschiedlich viele Verstöße festgestellt. Die Beamten stellten in der Konzilstadt im Jahr 2020 insgesamt 212 Straftaten fest. 2021 waren es noch einmal deutlich mehr, die Zählung kommt auf 267 Straftaten. Im Jahr 2022 kommt man bis Mitte April auf knapp 32 Straftaten.

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Vincon macht jedoch auch eines in Zusammenhang mit den Zahlen klar: „Die gesetzlichen Bestimmungen haben sich in den vergangenen zwei Jahren oft geändert und dadurch ist ein rein an Zahlen geführter Vergleich schwierig“, sagt der Polizist. So hat sich wohl auch die Verteilung der verschiedenen Delikte verschoben, gab es doch beispielsweise 2020 nur wenige gegen Corona geimpfte Menschen, geschweige denn Impfzertifikate. Das Problem mit gefälschten Impfausweisen trat deshalb wohl erst vermehrt mit der Einführung der Impfzertifikate im Zuge der 3G- beziehungsweise 2G-Regel im Jahr 2021 auf.

Ordnungswidrigkeiten oft nicht erfasst

Auch bei Ordnungswidrigkeiten ergibt sich laut Uwe Vincon ein ungenaues Bild, weil beispielsweise mündliche Verwarnungen in Zählungen nicht eingeflossen sind. Sicherlich waren dies jedoch im Zusammenhang mit Corona-Demonstrationen und sogenannten Spaziergängen in Konstanz nicht wenige. In dem Kontext der sogenannten Spaziergänge trugen außerdem die wenigsten der Protestierenden Masken. Technisch gesehen lag hierbei laut der Corona-Verordnung eine Ordnungswidrigkeit vor.

Theoretisch muss die Polizei dagegen vorgehen. Praktisch griffen die Beamten an diesen Versammlungen aber selten ein, weshalb entsprechende Vergehen auch nicht festgestellt wurden. Trotzdem gibt es eine Aufstellung an Ordnungswidrigkeiten, die im Zusammenhang mit Corona stehen könnten. Im Jahr 2020 wurden 1098, im darauffolgenden Jahr 765 und im Jahr 2022 bisher acht Ordnungswidrigkeiten von den Beamten registriert.

Rechtslage ergibt sich nach Zeitpunkt

Und wie verhält es sich nun nach dem vorläufigen Ende der meisten pandemie-bedingten Einschränkungen, werden entsprechende Anklagen vor dem Amtsgericht fallen gelassen? Und wie ist die gesetzliche Lage, da das Infektionsschutzgesetz entscheidend entschärft wurde und viele der Delikte nun gar nicht mehr strafbar sind?

Dass das keinen großen Einfluss auf die Ordnungswidrigkeiten und deren Anklagen hat, weiß Franz Klaiber, Direktor des Amtsgerichts. „Die Rechtslage ergibt sich nach dem jeweiligen Zeitpunkt, an dem der entsprechende Verstoß begangen worden ist“, so Klaiber. Kurzum, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt gegen eine geltende Corona-Maßnahme verstoßen hat, muss sich deshalb verantworten, selbst wenn die Regel in dieser Form nicht mehr existiert.

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Übrigens: Die meisten Fälle von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Corona, bei denen gegen den Bußgeldbescheid Einspruch vor dem Amtsgericht Konstanz eingelegt wurde, sind laut Franz Klaiber vermutlich Fälle wegen der Kontaktbeschränkungsvorschriften. Diese galten zeitweise während der Pandemie, teilweise dürfte sich ein Haushalt nur noch mit einem anderen Haushalt treffen. Zeitweise galt darüber hinaus sogar eine Ausgangssperre.