Das Verkehrsschild ist neu: der grüne Pfeil für Fahrradfahrer. „Der Gesetzgeber hat mit der letzten Novelle der Straßenverkehrsordnung mehr Möglichkeiten für Fahrradfahrer eröffnet“, sagt der Konstanzer Radverkehrsbeauftragte Gregor Gaffga. Hierzu zählt auch der grüne Pfeil, der, so Gaffga, mehr Komfort für Radler biete.
Was bedeutet der grüne Pfeil?
Der Grünpfeil für den Radverkehr hat eine ähnliche Bedeutung wie der bisher schon bekannte Grünpfeil für den Autoverkehr: Ist er neben einer Ampel angebracht, dürfen Radler auch nach rechts abbiegen, wenn die Ampel rot zeigt. Trotzdem bedeutet er nicht freie Fahrt.
„Fahrradfahrer dürfen nicht einfach durchbrettern. Es gilt die allgemeine Sorgfaltspflicht“, stellt Katharina Hennich, Sachgebietsleiterin Verkehrsrecht klar. Das heißt: Radler müssen sich vergewissern, dass sie nicht sich oder andere gefährden. Auch Gaffga hebt das Gebot der Rücksichtnahme hervor.
Wie wurden die Aufstellungsorte identifiziert?
Eine Gruppe von HTWG-Studenten hat im Rahmen einer Lehrveranstaltung zu nachhaltiger Mobilität alle Konstanzer Ampeln geprüft, an denen ein Grünpfeil für den Radverkehr angebracht werden könnte, berichtet Andreas Großmann, Professor für Verkehrswesen an der HTWG. Die Ergebnisse wurden dem Arbeitskreis (AK) Rad- und Fußverkehr vorgestellt.
„Die Studierenden sind Ampel für Ampel durchgegangen. Klasse Arbeit“, würdigt Gregor Gaffga. Schließlich eigneten sich nicht alle Kreuzungen für das Sonderrecht für Radfahrer. Er nennt hier als Beispiel den Kreuzungsbereich Laube/Schulstraße/Stephansplatz, der sich für die Einführung des Grünpfeils nicht eigne.
Der Grund: hier seien sehr viele Fußgänger unterwegs, schildert der Radverkehrsbeauftragte. Außerdem handle es sich auch noch um einen Schulweg. Dieser Bereich scheide also aus. Zwischenzeitlich wurden die potenziellen Standorte von den zuständigen Fachämtern und Behörden geprüft und neun Kreuzungen ausgewählt.
Wo gibt es jetzt Grünpfeile?
Neun Schilder wurden jetzt montiert. Radler dürfen jetzt vorsichtig bei roter Ampel vom Fischmarkt nach rechts in die Konzilstraße einfahren. Dies gilt auch für die Gartenstraße in die Laube und von der Laube in die Inselgasse.
Die weiteren Standorte für Grünpfeile, die Radfahrern das Rechtsabbiegen trotz roter Ampel erlauben: Goebelbecker-/Wollmatinger Straße, Taborweg/Wollmatinger Straße, Wollmatinger Straße/Taborweg, Fürstenbergstraße/Winkelstraße, Radolfzeller Straße/Kennerweg und Cherisy-Straße/Oberlohnstraße.