Streit um Geld, ein Auto, die Kinder des Opfers und vermeintliche Affären – die Beziehung zwischen dem Angeklagten Adrian P. und seiner Ex-Freundin Geta E. war alles andere als harmonisch. Am Abend vor der Tat soll der Angeklagte eine letzte Morddrohung ausgesprochen haben, wie zwei Zeugen am Dienstag vor Gericht aussagten.

Am zweiten Prozesstag im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Konstanz rückte zunehmend die Eifersucht von Adrian P. in den Fokus. Davon erzählten Zeugen, die eine Zeit lang gemeinsam mit dem Paar in einem Mehrparteienhaus gelebt hatten. „Er dachte, ich hätte etwas mit Geta gehabt. Er hatte Filme im Kopf“, berichtete beispielsweise ein heute 39-jähriger ehemaliger Mitbewohner, stellte aber klar: „Es gab keine Affären.“

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Eine andere Ex-Mitbewohnerin, der sich Geta E. häufig anvertraut hatte, schilderte ein Klima der Angst und des Misstrauens in der Beziehung von Geta E. und Adrian P. „Geta war verängstigt. Sie sagte mir, Adrian hätte ihr oft verbal mit dem Tod gedroht. Sie hatte Angst, wenn er sich nachts im Bett bewegt hat“, erklärte die 23-Jährige. Als die beiden bereits kein Paar mehr waren, soll der Angeklagte beispielsweise, so die Zeugin, zu Geta E. gesagt haben: „Es stört mich nicht, wenn ich in den Knast komme, nachdem ich dir den Hals aufgestochen habe.“

Das Opfer Geta E. hatte laut Zeugen mehrere Morddrohungen erhalten.
Das Opfer Geta E. hatte laut Zeugen mehrere Morddrohungen erhalten. | Bild: Geta E./SK-Archiv

Am Tag vor der Tat, also am 13. Juli 2021, soll es bei der gemeinsamen Arbeitsstelle der beiden Erntehelfer zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen sein, die erst durch einschreitende Kollegen beendet werden konnte. „Ich werde es dir zeigen“, soll P. gesagt haben. Er war der Meinung, Geta E. lästere hinter seinem Rücken über ihn.

Handydaten zeichnen Tatverlauf nach

Des Weiteren rekonstruierte ein Kriminalpolizist mittels Mobilfunkdaten, wann genau und wo sich Adrian P. am Morgen der Tat aufgehalten hatte. Dabei verwertete er die Standorte der Funkmasten, mit denen sich das Smartphone des Angeklagten vernetzt hatte. Die Daten zeichnen die rund eineinhalb Stunden nach, die zwischen Tat und Selbstmordversuch verstrichen waren.

Bild aus dem Schwurgerichtssaal des Konstanzer Landgerichts am ersten Prozesstag, als Adrian P. auf die Anklagebank geführt wird
Bild aus dem Schwurgerichtssaal des Konstanzer Landgerichts am ersten Prozesstag, als Adrian P. auf die Anklagebank geführt wird | Bild: Oliver Hanser/SK-Archiv

Dabei stellte sich heraus: Während der Fahrt hatte Adrian P. mehrere kurze Anrufe mit Arbeitskollegen und Freunden getätigt. Eines hatte er auch mit dem Sohn des Opfers geführt. Der 39-jährige Ex-Mitbewohner war während des Telefonats beim Sohn von Geta E. gewesen. Vor Gericht erinnerte er sich. Adrian P. soll den Sohn gefragt haben: „Bist du stark genug für meine Nachricht?“ Danach soll er die Tötung gestanden und sich entschuldigt haben. Es täte ihm leid, habe er gesagt, so der Zeuge.

Es war während der gesamten Verhandlung der einzige Moment, an dem der Angeklagte, der sich bis dahin in seinem Stuhl zurückgelehnt hatte, nach vorne beugte und aufmerksam zuhörte. Offenbar war es auch für ihn selbst interessant zu hören, was genau an jenem Sommermorgen passiert war.

Urteil für Ende Januar erwartet

Der Prozess wird am Mittwoch, 19. Januar, fortgesetzt, voraussichtlich am 27. Januar könnte ein Urteil fallen. Dem Angeklagten drohen 15 Jahre Haft und eine anschließende Sicherheitsverwahrung. Für ihn gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

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