Die Gemeinde Orsingen-Nenzingen muss beim Lärmschutz nachbessern. Und das, obwohl zumindest bislang kein Bürger von zu viel Lärm betroffen ist, wie im Gemeinderat deutlich wurde. Denn zur Verbesserung der Lärmsituation in Europa hat die EU im Jahr 2002 die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm“ erlassen. Danach müssen Gemeinden im Fünf-Jahres-Turnus Lärmaktionspläne aufstellen oder überprüfen. Die gesetzliche Frist endet diesmal am 18. Juli 2024.
Weil es in Baden-Württemberg bisher üblich war, dass ohne Lärm-Betroffene von einer Lärmaktionsplanung abgesehen werden konnte, hat Orsingen-Nenzingen bisher noch nichts unternommen. Doch jetzt wird die Gemeinde einen vereinfachten Lärmaktionsplan in Form der Berichterstattung abgeben müssen. Grund dafür ist eine Klage.
Darum braucht es nun einen Lärmaktionsplan
Hauptamtsleiter Rudolf Schlichenmaier berichtete dem Gemeinderat, dass wegen fehlender Lärmaktionspläne ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland anhängig sei. Aussicht auf Ruhen des Verfahrens bestehe nur bei flächendeckender Aufstellung von Lärmaktionsplänen.
Gering betroffene Gemeinden wie Orsingen-Nenzingen, wo nur ein kleiner Teil der Bevölkerung in Orsingen die Geräusche der Autobahn 98 wahrnimmt, können allerdings auch nur einen vereinfachten Lärmaktionsplan in Form der Berichterstattung abliefern. Laut Schlichenmeier möchte das Land dadurch Städte und Gemeinden entlasten.
Betroffene können sich melden
Ab der Lärmkartierung 2022 werden alle Lärmkarten EU-weit nach einheitlichen Berechnungsverfahren erstellt, damit die Ergebnisse vergleichbar sind. Die Gemeinden konnten die Daten für ihr Gemeindegebiet direkt bei der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg bestellen. Aus diesen Daten resultieren die Zahlen in der Berichterstattung.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist dabei obligatorisch. Den Entwurf des vereinfachten Lärmaktionsplans legt die Gemeinde daher in einem vierwöchigen Aushang im Rathaus und auf ihrer Internetseite offen. Ralph Schiel (FGL) fand den Bürgerbeteiligungsprozess gut. „Wenn doch Leute betroffen sind, können sie es kundtun.“
Einige Gemeinderäte sagten, wenn diese Angaben verpflichtend seien, brauche man eigentlich nicht darüber abstimmen. Das geschah am Ende aber doch: Das vereinfachte Verfahren – ein Formular von 17 Seiten – wurde bei einer Gegenstimme beschlossen.