Da musste Ortsvorsteher Hermann Leiz am Ende die Gemüter etwas beruhigen, denn dieses Thema sorgte für Diskussionen. Ein neuer Entwurf des Lärmaktionsplan Radolfzell, der alle fünf Jahre fortgeschrieben wird, zeigt, dass die Lärmbelästigung unter anderem an der Landesstraße L220 und der Kreisstraße K6100 so hoch sei, dass dort eine ganztägige zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometer eingeführt werden könnte. Dies teilte die Liggeringer Ortsverwaltung in einer Presseinformation mit.

Lärmbelästigung erreicht Schwellenwerte

Stabstellenleiter Wolfgang Keller vom Fachbereich Umwelt, Klima und Natur (UKN) der Stadt Radolfzell präsentierte dem Ortschaftsrat den Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes. Das Ergebnis: Das Belästigungsgefühl der Bevölkerung an Straßen wie zum Beispiel die Ortsdurchfahrt in Liggeringen mit der Landesstraße L220 und der Kreisstraße K6100 Straßen sei sehr hoch und habe auch Auswirklungen auf das Leben der Menschen, die an diesen Straßen wohnen.

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Messungen an der Landes- und der Kreisstraße in bestimmten Bereichen haben aufgrund einer Hot-Spot-Analyse in Liggeringen ergeben, dass ein Schwellenwert von 65 Dezibel (dB) festgestellt wurde. Durch diese Schwellenwerte können laut Keller Maßnahmen in den Lärmschwerpunkten ergriffen werden, die aber von der Verkehrsbehörde überprüft werden müssen.

Die Empfehlungen des Plans und Bedenken

Für Liggeringen sieht der Plan als grundsätzliche Maßnahmenempfehlung vor, das Tempo 30 ganztags, gegebenenfalls mit stationärer Überwachung, einzuführen. Laut dem Plan sei es verkehrsrechtlich möglich, an der gesamten Bodanrückstraße vom Ortseingang von Güttingen kommend bis zum Ortsausgang Richtung Langenrain eine Tempobeschränkung einzuführen. Ebenso an der Dettelbachstraße ab dem Kreuzungspunkt Bodanrückstraße bis zur Kreuzung der Bergstraße.

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Ortschaftsrätin Leonie Fritsch bezweifelte, dass die neuen Berechnungen den gewünschten Erfolg bringen, denn die Reduzierung von 40 Stundenkilometer auf 30 Stundenkilometer wäre für die Anwohner kaum spürbar. Ortschaftsrat Marko Bader beantragte, dass die Temporeduzierung in der Dettelbachstraße bis zum Ortsende erweitert werden müsste, weil die folgenden Kreuzungen in Richtung Bodman sehr gefährlich seien.

Eine berechtigte Frage an den Stabsstellenleiter stellte auch Ortschaftsrat Winfried Keller, als er fragte, ob ein Auto mit 30 Kilometern pro Stunde denn leiser sei als ein Auto mit 40 Kilometern pro Stunde. Zudem äußerte Keller Bedenken, da größere Fahrzeuge dann einen Gang herunterschalten müssten und dies auch Lärm erzeuge.

Bürgerinformationsveranstaltung im November

Die vom Ortschaftsrat gemachten Änderungsvorschläge und so manche Fragen, die nicht abschließend geklärt werden konnten, wolle Wolfgang Keller vom Fachbereich UKN laut Mitteilung der Gemeindeverwaltung bis zum Entwurfsbeschluss am 6. November im Ausschuss Planung, Umwelt und Technik klären. Es gebe aber auch noch eine öffentliche Beteiligung sowie eine Bürgerinformationsveranstaltung am Mittwoch, 27. November. Der Beschluss des Lärmaktionsplanes soll im ersten Quartal 2025 durch den Gemeinderat erfolgen.

Der Ortschaftsrat hat nun vorab bei drei Gegenstimmen dem Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes zugestimmt. Ortsvorsteher Hermann Leiz plädierte zum Schluss noch an die verschiedenen Verkehrsteilnehmer, sich nicht gegeneinander auszuspielen. Im Vordergrund des Tempolimits stehe ausschließlich die Sicherheit für die Kinder im Straßenverkehr und die Reduzierung des Lärms an den beiden Ortsstraßen.