Was wird aus dem Buchenseebad in Güttingen? Bei der Frage prallen berechtigte Wünsche von Bürgern auf rechtliche Bedenken. Das Problem: Ein Naturbad wie jenes in Güttingen hat ohne zertifizierte Badeaufsicht keine Betriebserlaubnis. Passiert etwas, haftet im schlimmsten Fall der Oberbürgermeister selbst. Doch momentan fehlt ein Pächter, der die Aufsicht übernimmt. Die Stadt hatte daher eigentlich präferiert, das Bad zur Badestelle abzustufen und die Infrastruktur zurückzubauen, da dann keine Badeaufsicht mehr notwendig wäre.
Nun hat der Gemeinderat jedoch anders entschieden. Er stimmte für eine Kompromisslösung, die bereits in einem Bürgerdialog, im Güttinger Ortschaftsrat sowie im Planungs- und im Finanzschuss aufgekommen war. Das Bad soll nun schnellstmöglich abermals in seiner bestehenden Form als Naturbad mit Badeaufsicht ausgeschrieben werden. Scheitert auch dieser Versuch, einen Pächter zu finden, wird das Bad tatsächlich zur Badestelle abgestuft und die vorhandene Infrastruktur teils abgebaut.

Ursprünglich hatte die Stadt mehrere Optionen geprüft. Diese wären laut Stadtverwaltung jedoch entweder sehr teuer und aufwendig gewesen, oder hätten das gewohnte Angebot für Badegäste reduziert, weil Steg, Badeinsel, Kiosk und Umkleiden hätten abgebaut werden müssen. Daher waren sowohl die Güttinger als auch die Mehrheit der Gemeinderäte für eine andere Lösung. Baudezernatsleiterin Angelique Augenstein sagte im Gemeinderat: „Ich sehe den Verwaltungsvorschlag als richtig an, aber kann auch die Sicht des Güttinger Ortschaftsrates nachvollziehen.“
Gemeinderat stimmt für erneute Ausschreibung als Naturbad
Nach kurzer Diskussion stimmten die Gemeinderäte einstimmig für den Kompromiss aus den Ausschüssen. Falls allerdings kein Pächter bis zum Beginn der Badesaison gefunden wird oder sich während der Saison herausstellen sollte, dass keine Badeaufsicht sichergestellt ist, erfolgt die Umwandlung zu einer Badestelle.
Dann müssten der Badesteg, die Badeinsel, das Badefloß und die Bojen abgebaut werden, damit das Bad nicht wie in diesem Sommer erneut geschlossen werden muss. Gastronomie und Umkleiden müsste man in dem Fall schließen und mit einem Bauzaun versehen, aber nicht zurückbauen. Zudem würde eine ein Meter hohe Hecke zwischen Spielplatz und Wasser gepflanzt. Gäste müssten im Falle einer Umwandlung nicht mehr bezahlen, könnten aber jederzeit baden – nur eben ohne Infrastruktur.
Parkraumbewirtschaftung und Badesteg werden geprüft
Bestehen bleiben würden in jedem Fall jedoch Handlauf, Außendusche, Toilettenhäuschen, der Spielplatz. Für die Sanierung der Sanitäranlagen wird die Verwaltung in jedem Fall eine Kostenschätzung erstellen wird. Sollte sich die Rechtslage in Zukunft verändern, besteht die Möglichkeit, die Gastronomie und Umkleidekabine zu reaktivieren.
Darüber hinaus beauftragte der Rat die Verwaltung einstimmig, bis zum Beginn der Badesaison zu prüfen, ob eine Parkplatzbewirtschaftung in Zusammenhang mit einer Badestelle möglich wäre, um Einnahmen zu generieren. Zudem wird die Verwaltung prüfen, ob der Badesteg auch bei einer Rückstufung zur Badestelle erhalten bleiben kann. Rechtlich ist dies nämlich ein Grenzfall, so Anwalt Torsten Heilshorn in der Sitzung. Dies solle die Stadt am besten mit der Versicherung absprechen.
Pacht von 0 Euro möglich? So geht es nun weiter
Oberbürgermeister Simon Gröger machte trotz aller Hoffnungen in Güttingen mit Blick auf die erneute Ausschreibung jedoch klar, dass man zwei Personen als Badeaufsicht bei der Ausschreibung „radikal einfordern“ werde, dies sei ein K.-o.-Kriterium bei der Bewerbung. Um dennoch attraktiv für einen möglichen Pächter zu sein, wird die Stadt für die Anlagen keine hohe Pacht verlangen, was Ortsvorsteher Martin Aichem (FW) in der Sitzung noch einmal ausdrücklich forderte. So kann der Ortschaftsrat selbst über die Höhe der Pacht entscheiden.
Allerdings wird es laut Gröger Leitplanken geben, an die sich die Güttinger Räte zu halten haben. Sie könnten sogar eine Pacht von 0 Euro verlangen, subventionieren werde die Stadt einen Pächter aber nicht. Denn einen Antrag von Aichem, dass der Ortschaftsrat über diese Leitplanken hinausgehen darf, lehnte die Mehrheit des Gemeinderats gegen die Stimmen der FDP und der Freien Wähler ab.
Die Stadt wird die Ausschreibung nun vorbereiten und zum nächstmöglichen Termin im Januar in den Güttinger Ortschaftsrat zur Abstimmung bringen. Im Frühjahr wird sich dann endgültig zeigen, in welcher Form die Radolfzeller künftig in Güttingen baden können.