Böse Überraschung für zahlreiche Bahnfahrgäste am Pfingstmontag: Eine Fahrt auf der Schwarzwaldbahn endete für etwa 65 Personen damit, des Zuges verwiesen zu werden. Diese Zahl nennt Daniela Schmidt, Sprecherin der Bundespolizei in Konstanz, auf Anfrage. Doch der Reihe nach: Der Regionalexpress von Konstanz in Richtung Karlsruhe, Abfahrt um 17.39 Uhr am Pfingstmontag, war sehr voll. Das war deutlich zu spüren, wenn man selbst als Fahrgast im Zug saß. Es war durch die Pfingstfeiertage ein verlängertes Wochenende, die Schulferien hatten begonnen, und es war das erste Wochenende, an dem das Neun-Euro-Ticket galt. Außerdem war es eine Fahrt mit drei statt der üblichen vier Waggons.
Doch knapp 20 Minuten später war die Fahrt für einige bereits zu Ende: Die Bundespolizei begann im Bahnhof Singen damit, den Regionalexpress teilweise zu räumen. SÜDKURIER-Redakteur Patrick Ganter war dabei und hörte die Lautsprecher-Ansage, die mit diesem Schritt gedroht hatte. Nach derzeitigem Stand der Information geschah die Räumung auf Anweisung des Zugbegleiters. Eine Bitte an die Fahrgäste, wenn möglich auf andere Züge auszuweichen, gab es nicht. Die Bundespolizei bestätigt den Vorfall, die Deutsche Bahn äußert sich nur allgemein dazu.
Für die Fahrgäste drängte sich der Eindruck auf: Es wurde hart durchgegriffen. Damit hatte im Zug niemand gerechnet, bis drei Beamte tatsächlich alle Abteile abliefen. Den Zug verlassen mussten schließlich auch einige Fahrgäste, die schon seit der Abfahrt in Konstanz mitgefahren waren.
Zug leert sich, Bahnsteig überfüllt
Der Zug sei überfüllt, sagten die Bundespolizisten. Alle, die keinen Sitzplatz hätten, müssten den Zug verlassen. Stehend dürfe niemand mehr mitfahren. Der Zug leerte sich daraufhin, der Bahnsteig am Gleis 1 des Singener Bahnhofs füllte sich. Und viele von denen, die aussteigen mussten, zeigten ihr Unverständnis über das Vorgehen. Ganz anders war es im Zug. Denn der war nach dem Durchgreifen der Bundespolizei ziemlich leer geworden. Und mit rund 15 bis 20 Minuten Verspätung ging die Fahrt schließlich weiter.
Bei der Bundespolizeiinspektion Konstanz bestätigt man den Vorfall auf Anfrage. Eine Streife sei dafür im Einsatz gewesen, schreibt Pressesprecherin Daniela Schmidt. Was sie umgesetzt haben, heißt im Polizeideutsch „Unterstützung von Hausrechtsmaßnahmen“. Das Eisenbahnunternehmen habe diese Unterstützung angefordert. Schmidt bestätigt eine Verspätung von etwa 15 Minuten.
Die Frage, welche Rechtsgrundlage es für solche Räumungsaktionen gibt, beantwortet die Pressesprecherin nicht ausdrücklich. Sie schreibt allerdings, dass die Eisenbahnunternehmen „im Rahmen der unternehmerischen Sicherheitsvorsorge hinsichtlich der Auslastung der Bahnhöfe, Haltepunkte sowie der Züge zuständig“ seien. Mit anderen Worten: Bei Überfüllung muss das Bahnunternehmen tätig werden – was am Pfingstmontag offenbar auch geschah.
Die Bahn nennt allgemein Sicherheitsgründe
Bei der Bahn äußert man sich nicht konkret zu dem Vorfall, ein Unternehmenssprecher gibt auch keine Bestätigung dafür ab. Er erläutert aber auf Anfrage: „Ab einem gewissen Auslastungsgrad dürfen Züge aus Sicherheitsgründen nicht weiterfahren, etwa wenn Fluchtwege durch Fahrräder oder Koffer blockiert sind.“ Ab wann ein Zug überbesetzt ist und nicht mehr weiterfahren darf, könne man dabei nicht pauschal sagen. Dies sei von Fahrzeug zu Fahrzeug verschieden.
Ob ein Zug überlastet sei, sei indes die Entscheidung des Zugpersonals. „Dann werden Fahrgäste per Durchsage gebeten, wieder auszusteigen. Sollten diese Appelle nicht zum Erfolg führen, kann in letzter Konsequenz die Bundespolizei hinzugerufen werden“, so der Bahnsprecher weiter. Diese Option wurde am Abend des Pfingstmontag offenbar zur Wirklichkeit.