Die Polizei scheint die Daumenschrauben im Umgang mit den sogenannten Spaziergängern anzuziehen. Auch beim Protestzug in Singen in der vergangenen Woche wurden, wie der SÜDKURIER berichtete, mehrere Verstöße zur Anzeige gebracht. Nun steht auch fest, weshalb die Polizei eingegriffen hat: Wie Dieter Popp, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Konstanz, bestätigt, wurde drei mutmaßliche Versammlungsleiter von den Einsatzkräften kontrolliert und wegen Verstößen gegen das Versammlungsrecht angezeigt.
Bereits in der vergangenen Woche hatte die Polizei angekündigt, schärfer gegen die Protestierenden vorzugehen. Deeskalation stehe weiterhin an erster Stelle, wie Polizeisprecher Popp betont. Aber: „Wir nehmen die Rädelsführer genauer ins Visier, wir erkennen die mittlerweile in der Menge“, sagt er.
Rädelsführer ausfindig machen
Popp betont, dass mittlerweile auch ein neutraler Betrachter erkennen könne, wer die Personen seien, welche die Regie beim Protestzug übernehmen würden. Zudem sollen Verstöße gegen die Maskenpflicht konsequenter geahndet werden. Die jetzt zur Anzeige gebrachten Verstöße gegen drei der mutmaßlichen Versammlungsleiter seien für Popp eine Konsequenz aus diesem intensiveren Vorgehen.
Es ist allerdings nicht das erste Mal, dass die Polizei Protestierende bei den sogenannten Spaziergängen in Singen und dem Hegau aufgrund von Verstößen gegen die Maskenpflicht, das Abstandsgebot oder gegen das Versammlungsrecht zur Rechenschaft gezogen hat.
Mehrere Verstöße im Landkreis geahndet
Laut Polizeisprecher Dieter Popp wurden im Landkreis Konstanz bei den Protestzügen in der vergangenen Woche vier Strafverfahren und 40 Identitätsermittlungen gegen sogenannte Spaziergänger eingeleitet, 29 Verstöße gegen die Maskenpflicht geahndet und 17 Platzverweise erteilt. Auch in Zukunft werde die Polizei die Stärke ihrer Einsatzkräfte flexibel gestalten. Man könne laut Popp die Einheiten bei Bedarf jederzeit verstärken. Bisher seien die Proteste in Singen und dem Hegau allerdings friedlich abgelaufen.