Wolfgang Kubicki ist verurteilt: In einem von drei Anklagepunkten hat das Hohe Grobgünstige Narrengericht zu Stocken den Vizepräsidenten des Deutschen Bundestags und stellvertretenden Bundesvorsitzenden der FDP im 672. Jahr nach Hans Kuony schuldig gesprochen.
Vorgeworfen wurden dem 70-Jährigen „sexistisches Verhalten, Intrigantentum und Königsmord sowie Gefährdung der politischen Kultur“, wie es Kläger Wolfgang Reuther formulierte. Er erinnerte an ein Interview von Kubicki, in dem dieser zugegeben hat, vor Jahren seine Parteikollegin Silvana Koch-Mehrin angebaggert zu haben.
Königsmörder aus Schleswig-Holstein?
Dass Kubicki offensichtlich Anbaggern mit Flirten verwechsle, deute darauf hin, dass die Frauen in dessen Heimatbundesland Schleswig-Holstein aussehen müssen wie Baustellen, so Reuther. Zum zweiten Anklagepunkt führte Reuther aus, der Beklagte habe reihenweise FDP-Vorsitzende zum Rücktritt gebracht. „Bei solchen Parteifreunden bedarf es keines politischen Gegners mehr“, so Reuther.

In Sachen Umgangsformen im politischen Untereinander warf der Kläger Kubicki vor, ein „Kulturschädling“ zu sein – wegen seinem harschen Umgang mit anderen Politikern wie etwa Karl Lauterbach, auf den er nur neidisch sei, weil dieser sich auf so vielen Talkshow-Sitzen festgeklebt habe.
Reuthers Forderung für das Strafmaß: vier Eimer Wein und zehn Sozialstunden in einem Frauenhaus in der Region. Fürsprech Michael Nadig hielt dagegen und forderte Freispruch für Kubicki, denn: „Er segelt nicht nur auf der Ostsee, sondern auch auf dem Berliner Haifischbecken hart am Wind“, so Nadig.
Kubicki soll nicht vor, sondern in das Narrengericht!
Für ihn ist Kubicki einer von der letzten Generation. Also der letzten Generation Politiker mit Ecken und Kanten. Das zeuge von wahrer Narretei. „Er hat die Grobgünstigkeit in der DNA“, betonte Nadig und forderte deshalb gar die Aufnahme Kubickis in das Narrengericht als hoch grobgünstiger Baggerfahrer.
Natürlich wusste sich Kubicki aber auch selbst zu verteidigen und holte dabei zum Gegenschlag aus. So sei der Schmotzige Dunschtig, oder wie er in anderen Landesteilen heißt: Weiberfasnacht, schon an sich fragwürdig. „Auch im Kollegium der Sexisten sitzt keine einzige Frau„, warf er dem Narrengericht vor.
Kretschmann-Witz sorgt für Lacher
Dass er sich des Königsmordes schuldig gemacht habe, sei der dümmste Anklagepunkt überhaupt, so Kubicki. Schließlich wurde in Deutschland die Monarchie schon vor über hundert Jahren abgeschafft. „Der letzte badische Großherzog starb 1928 und daran war ich nicht beteiligt. Winfried Kretschmann als letzter lebender Zeitgenosse kann es bezeugen“, betonte Kubicki und erntete damit die Lacher des Publikums.

So wurden vor der Urteilsverkündung schnell die Freispruch-Rufe laut, doch der dritte Anklagepunkt wurde dem Beklagten am Ende zum Verhängnis. Narrenrichter Jürgen Koterzyna und das grobgünstige Gremium waren sich einig, dass sich Kubicki der Gefährdung der politischen Kultur schuldig gemacht hat und verurteilten ihn zu einer saftigen Weinstrafe, die er nicht wie angedroht in schleswig-holsteinischen, sondern in Wein aus Süddeutschland und Mallorca entrichten muss.
So hart ist die Strafe
Für das Strafmaß legte das Narrengericht eine neue Einheit fest: den Kubicki-Eimer. Dieser fasst nicht wie üblich 60, sondern mit 180 Liter Wein gleich die dreifache Menge. Zudem muss der Beklagte ein Sylter Vesper mit Austern und Champagner organisieren.

Die vom Kläger geforderten Sozialstunden hat er nicht in einem Frauenhaus, sondern als Eintänzer beim nächsten Damenkaffee der Altstockacherinnen abzuleisten, so das Urteil des Narrengerichts. Zusätzlich gab es für Kubicki eine Ordnungsstrafe von einem halben normalen Eimer Wein.