In den vergangenen Jahren sieht man sie immer wieder auch auf den Straßen in der Region Bodensee/Hegau in kleinen Gruppen: Mini-Hot-Rods, die ein bisschen aussehen wie motorisierte Seifenkisten. Besonders beliebt sind sie etwa für Junggesellenabschiede, Firmenfeiern oder für Stadtrundfahrten. So werden sie auch von vielen Anbietern beworben. Und wären sie nicht meistens in Gruppen unterwegs, dann wäre es wohl ein leichtes, die winzigen Fahrzeuge im Straßenverkehr zu übersehen.

Drei verletzte Personen

Nach dem Unfall mit mehreren solcher Mini-Hot-Rods, der sich am Samstag zwischen Eckartsbrunn und Honstetten ereignet hat und bei dem drei Personen teils schwer verletzt wurden (der SÜDKURIER berichtete), bleibt die Frage, wie sicher solche Fahrzeuge sind und was die Voraussetzung ist, dass diese im Straßenverkehr bewegt werden dürfen.

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Obwohl ein Autoführerschein Pflicht ist für alle, die ein solches Gefährt auf öffentlichen Straßen fahren wollen, fallen die Mini-Hot-Rods nicht in die selbe Fahrzeugklasse wie normale Autos. Vielmehr handelt es sich dabei um Leichtfahrzeuge.

Es gelten andere Vorschriften

„Vermutlich sind sie am ehesten der europäischen Fahrzeugklasse L7e zuzuordnen“, erklärt Vincenzo Lucà, Pressesprecher beim TÜV Süd auf Nachfrage des SÜDKURIER. Bei dieser Fahrzeugklasse handle es sich um ein schweres, vierrädriges Kraftfahrzeug mit einem Gewicht von maximal 450 Kilogramm und einer maximalen Nutzleistung von 15 Kilowatt.

Aufgrund dieser Einordnung gelten nicht die gleichen Sicherheitsanforderungen wie bei einem Auto, beispielsweise im Hinblick auf Crash-Vorschriften oder Anschnallpflicht. „Sie sind eigentlich näher an der Kategorie Motorrad anzusiedeln“, so Lucà.

Trotzdem habe der Gesetzgeber festgelegt, dass ein Autoführerschein erforderlich sei, schließlich hätten sie vier Räder und funktionierten von der Steuerung her ähnlich. Wie alle Kraftfahrzeuge müssen auch die Mini-Hot-Rods regelmäßig zu einer Hauptuntersuchung, erklärt Lucà

Wenige Unfälle in der Region

Ob von ihnen eine besondere Gefährdung im Straßenverkehr ausgeht, dazu kann das Polizeipräsidium Konstanz keine Angaben machen. Insgesamt habe es bisher in der Region sehr wenige Unfälle mit solchen Fahrzeugen gegeben.

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Aber: „Schutz bieten die Fahrzeuge – ähnlich wie Zweiräder – quasi keinen. Eine abstrakte Gefährdung besteht somit für den Fahrer oder die Fahrerin eines solchen Gefährts“, schreibt Tanja Deggelmann von der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit des Polizeipräsidiums auf SÜDKURIER-Nachfrage.

Keine Bedenken, sofern eine Hauptuntersuchung vorliegt

Wie viele Mini-Hot-Rods im Landkreis Konstanz zugelassen sind, das weiß auch das Landratsamt als Zulassungsbehörde nicht genau. Das liege daran, dass diese Fahrzeuge gleich gelistet seien wie etwa Quads, erklärt Pressesprecherin Marlene Pellhammer. Grundsätzliche Bedenken gegen solche Gefährte habe man bei der Behörde aber ohnehin nicht, sofern diese über eine gültige Hauptuntersuchung verfügen.