Im Stockacher Amtsgericht verhandelte die neue Richterin Melina Michalski jüngst einen Fall, der von Anfang an für Verwunderung sorgte und mit dem das Gericht sich eigentlich gar nicht hätte beschäftigen müssen. Denn nach irritierenden Aussagen zog der Angeklagte am Ende seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurück, den er angeblich gar nicht hatte einlegen wollen.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Stockacher, der während der Verhandlung wirr wirkte, gefährliche Körperverletzung vor. Er soll am 12. Oktober 2023 gegen 17 Uhr im Stadtgarten unvermittelt und grundlos einem anderen Mann einen Faustschlag ins Gesicht verpasst haben. Das Opfer sei dadurch mit dem Kopf auf den Boden geknallt, dort 30 Sekunden bewusstlos liegen geblieben und anschließend unter einigen Verletzungen gelitten haben. Es habe Abschürfungen im Gesicht und eine Schädelprellung erlitten und mehrere Zähne seien abgebrochen.

Angeblich keine Erinnerung beim Angeklagten

Gegen den Strafbefehl hatte der Angeklagte Einspruch eingelegt, weshalb es nun zur Verhandlung kam. Zunächst erklärte der 23-Jährige auf Nachfrage von Richterin Michalski, gar keine Angaben machen zu wollen, revidierte dies jedoch wenige Sekunden später wieder. Er sagte, das Opfer habe ihn zuvor am Arm gepackt, deshalb habe er zugeschlagen. An den genauen Grund für den Streit könne er sich nicht mehr erinnern, obwohl er nüchtern gewesen sei.

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Auf Michalskis Frage nach Motiv und Umständen erklärte er: „Er hat mich an der Hand gepackt und ich habe mich gewehrt, mehr möchte ich dazu nicht sagen, fertig.“ Nach dem Schlag sei er weggegangen, von den Folgen habe er nichts mitbekommen. „Ich bin kein Arzt, was hätte ich schon tun sollen. Und es waren ja genug andere Leute dort“, so der 23-Jährige, der sich beim Opfer bis heute nicht entschuldigt hat, weil er nicht gewusst habe, dass dies erlaubt sei.

Angeklagter verärgert Richterin und Staatsanwaltschaft

Michalski, der der „trotzige Tonfall“ des Angeklagten nicht gefiel, wies diesen darauf hin, dass sie keinen Anlass für Notwehr sehe und den Einspruch gegen den Strafbefehl daher nicht verstehe, wenn der Angeklagte keine weiteren Angaben machen wolle. „Wenn es hier eine Verurteilung gibt, wird die Strafe bestimmt höher ausfallen als die sieben Monate auf Bewährung aus dem Strafbefehl“, warnte sie.

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Der 23-Jährige erklärte, er habe eigentlich gar keinen Einspruch einlegen wollen. Dies habe sein Pflichtverteidiger getan, der ihn nun aber nicht mehr vertrete. Er selbst habe aber vergessen, den Einspruch zurückziehen. Dies erfolgte mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft dann in der Verhandlung selbst. Der Angeklagte bekam daher, wie im Strafbefehl aufgeführt, eine Haftstrafe von sieben Monaten zur Bewährung sowie als Auflage eine Geldzahlung von 1000 Euro an das Kinderdorf in Wahlwies.