Darf man eigentlich betrunken wählen gehen? Regeln für Narren im Wahllokal   Video: Annika Xu

Darf man eigentlich betrunken oder im Kostüm wählen gehen? Die Fasnacht steht an und der Termin für die Bundestagswahl ist mittendrin. Rund um den 23. Februar stehen in unserer Region zahlreiche Fasnachtsveranstaltungen an. Da stellt sich für viele Narren die Frage: Was darf ich an dem Tag im Wahllokal und was nicht?

Im Kostüm zur Wahl gehen ist erlaubt

Grundsätzlich gilt, dass ihr auch im Kostüm wählen dürft, solange dieses keine politischen Botschaften enthält. Außerdem müsst ihr eindeutig identifizierbar sein. Ihr solltet also nicht durch eine Maske verhüllt oder sehr stark geschminkt sein. Vergesst außerdem euren Ausweis und die Wahlbenachrichtigung nicht – ohne diese dürft ihr eure Stimme nicht abgeben.

Und so lustig es für manche auch sein mag: Ihr dürft in der Wahlkabine keine Fotos oder Videos machen. Werdet ihr dabei erwischt, wird euer Stimmzettel nicht entgegengenommen und ihr könnt aus dem Wahlraum verwiesen werden.

Muss ich nüchtern zur Wahlurne erscheinen?

Es gibt keine Promillegrenze an der Wahlurne. Vor der Wahl könnt ihr also fröhlich närrisch feiern. Wichtig ist nur, dass ihr eure eigene Wahlentscheidung noch mit klarem Verstand treffen könnt. Außerdem solltet ihr die Abläufe im Wahllokal nicht stören. Wer sich nicht daran hält, bekommt eine Art Zeitstrafe. Die betrunkene Person muss sich außerhalb des Wahllokals erst wieder beruhigen. Danach darf sie wieder reinkommen und ihre Stimme abgeben.

Möchtet ihr beim Feiern am 23. Februar gar nicht an die Wahl denken müssen, solltet ihr im Vorfeld euer Briefwahlrecht nutzen. Denn so oder so gilt: Wählen gehen ist wichtig, egal, ob im Häs oder in Straßenkleidung.