Am 23. Februar wählen wir unseren Bundestag. Jeder von euch, der volljährig und deutscher Staatsbürger ist, darf wählen. Ihr könnt das entweder per Briefwahl machen oder am Wahltag im Wahllokal.
Was bedeuten eigentlich Erst- und Zweitstimme?
Mit der Erststimme wählt ihr einen Kandidaten oder eine Kandidatin aus eurem Wahlkreis – einen sogenannten Direktkandidaten. Der Kandidat mit den meisten Stimmen in einem Wahlkreis gewinnt ein Direktmandat.
Mit der Zweitstimme wählt ihr eine Partei, die eine Landesliste mit Kandidaten aufgestellt hat.
Der Bundestag hat 630 Sitze. Welche Partei wie viele der Sitze bekommt, hängt von der Zweitstimme ab. Damit eine Partei überhaupt Sitze im Parlament bekommt, muss sie mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen bekommen. Das ist die Fünf-Prozent-Hürde. Oder die Partei muss mindestens drei Direktmandate gewinnen. Dann darf sie gemäß ihres Zweitstimmenanteils ins Parlament.
Die Sitze bekommen zunächst die per Erststimme gewählten Direktkandidaten. Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewonnen hat, als sie Plätze im Parlament bekommt, dann werden nicht alle der Direktkandidaten in den Bundestag einziehen. Wer nicht einziehen darf, wird in einem bestimmten Verfahren berechnet. Hat die Partei aber mehr Sitze bekommen, als sie Direktmandate gewonnen hat, dann werden die Sitze mit Kandidaten entlang der Partei-Landesliste aufgefüllt.
Das passiert, wenn das Parlament zusammengesetzt ist
Wenn alle Abgeordneten feststehen, beginnt die Regierungsbildung. Hat eine Partei mehr als 50 Prozent der Sitze, dann hat sie die absolute Mehrheit und sie wird die Regierungspartei. Hat keine Partei ein so hohes Ergebnis erzielt, schließen sich mehrere Parteien zusammen. Das nennt man Koalition.
Theoretisch bestünde noch die Möglichkeit einer von der Opposition geduldeten Minderheitsregierung.
Steht der neue Bundestag einmal fest, wählen die Abgeordneten schlussendlich den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin.