Im Fall des Flüchtlings Buba Jaiteh aus Hondingen gibt es ein Behörden-Wirrwar. Das Landratsamt im Schwarzwald-Baar-Kreis und das Regierungspräsidium Karlsruhe schieben sich gegenseitig die Verantwortung zu. Landrat Sven Hinterseh hatte zunächst erklärt, zuständig sei das Regierungspräsidium Karlsruhe. Dort verwies man an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Das BAMF hatte zwar die Ablehnung des Asylantrags verfügt, dann aber an die zuständige Ausländerbehörde verwiesen, also an das Landratsamt. Dieses teilte gestern mit, Jaiteh habe auf Anweisung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom Landratsamt eine einmonatige Duldung erhalten, die bis 10. November gültig sei. Doch nun sei wieder das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig, dessen Pressesprecherin Irene Feilhauer das nun klären will: „Es kann nicht sein, dass wir uns das hin- und herschieben.“
Unterdessen gehen die Bemühungen des SV Hondingen, wo sich Buba Jaiteh in der F-Jugend engagiert, und von Arbeitgeber Wiederländer + Schill um eine Härtefallregelung weiter. Der Fall kam jetzt auch im Rundfunk.