Ob der Flüchtling Buba Jaiteh aus Gambia hier bleiben kann, entscheidet die Ausländerbehörde im Schwarzwald-Baar-Kreis. Das sagte Jochen Hövekenmeier, Pressesprecher des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMPF), auf Anfrage des SÜDKURIER. Der 21-jährige Buba Jaiteh soll bis 10. November abgeschoben werden. Dagegen haben das Unternehmen Wieländer + Schill in Tuningen, wo Buba Jaiteh arbeitet, und der SV Hondingen und der FC Riedöschingen, wo er sich im Jugendbereich engagiert, schon mehr als 600 Unterschriften gesammelt.
Sein Asylverfahren sei abgeschlossen, da er in Europa zuerst in Italien als Flüchtling registriert wurde, komme bei ihm weder ein Härtefallantrag noch eine Ausbildungsduldung in Betracht, hier greife das Dublin-Abkommen, teilte das Stuttgarter Innenministerium mit.
Landrat Sven Hinterseh hatte am Samstag im persönlichen Gespräch dazu erklärt, für die Abschiebung sei nicht seine Behörde zuständig sondern das Regierungspräsidium Karlsruhe. In Karlsruhe hieß es auf Nachfrage, für die Abschiebung sei das BAMPF zuständig, dort verwies man auf die zuständige Ausländebehörde. Sie habe den nötigen Ermessensspielraum, den die stellvertretende CDU-Landesvorsitzende und Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz von CDU-Landeschef und Innenminister Thomas Strobl fordert.