Die B 27 ist derzeit wegen Fahrbahnsanierung zwischen Blumberg und Behla voll gesperrt. Die offizielle Umleitung führt von Blumberg über die L 185 durch Aulfingen nach Geisingen und über die B 31 nach Hüfingen. In Gegenrichtung führt sie ab Hüfingen über die B 31 nach Geisingen und nach Blumberg. Seit Fertigstellung der Abzweigung nach Fürstenberg und Hondingen fährt viel zusätzlicher Verkehr auf der parallel zur B 27 verlaufenden Kreisstraße durch Hondingen.
In Aulfingen gilt während der Vollsperrung in der Ortsdurchfahrt Tempo 30, im benachbarten Hondingen dürfen die Autos, darunter viele Schwerlastfahrzeuge, weiter mit Tempo 50 durch den Ort fahren, was viele Hondinger Bürger ärgert.

Aulfingen gehört als Ortsteil von Geisingen zum Landkreis Tuttlingen, Hondingen liegt als Ortsteil von Blumberg im Schwarzwald-Baar-Kreis. Gelten in zwei Landkreisen unterschiedliche Maßstäbe?
Der SÜDKURIER fragte beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis nach.
In der Antwort des Landratsamtes heißt es, für die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung gelten strenge Anforderungen. So müsse aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung „erheblich übersteigt“.
Für Ortsdurchfahrten bedeuten dies, dass Tempolimits aus Gründen der Verkehrssicherheit nur dann angeordnet werden könnten, „wenn eine konkrete Gefahrenlage vorliegt und ein über das normale Maß hinausgehendes Unfallrisiko besteht und es keine andere Möglichkeit gibt, die Verkehrssicherheit zu verbessern.“ Eine pauschale Beschränkung ist nicht möglich.
In Aulfingen besondere Gefahrensituation
Das Landratsamt in Tuttlingen habe diese besondere Gefahrensituation mit dem durch die Umleitung verbundenen hohen Verkehrsaufkommen in Verbindung mit einer dem Quer- und einmündenden Verkehr in der Ortsdurchfahrt Aulfingen begründet. „In Aulfingen gibt es auf einer Länge von circa 650 Metern insgesamt zehn Einmündungen in die Ortsdurchfahrt.“
In Hondingen liegt eine andere Situation vor. Zum einen liege der Ort nicht an der offiziellen Umleitungsstrecke. Hier gebe es zwar derzeit sicher auch ein höheres Verkehrsaufkommen. Doch bei einer streckenmäßig längeren Ortsdurchfahrt seien weniger Einmündungen als in Aulfingen vorhanden. Es liege auch kein Unfallschwerpunkt vor (in diesem Jahr noch kein einziger Unfall), und wegen der Ferienzeit derzeit sei insgesamt weniger Verkehr vorhanden.
„Insofern liegen nach übereinstimmender Auffassung der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis sowie des Regierungspräsidiums Freiburg und des Polizeipräsidiums Konstanz in Hondingen die Voraussetzungen für eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h nicht vor.“ Zuständig dafür wäre in diesem Fall das Regierungspräsidium. Diese Behörde habe auch die Geschwindigkeitsreduzierung in Aulfingen angeordnet.
Verhältnisse unterschiedlich
Sofern durch die Aussage des Ortsvorstehers, der Eindruck entstanden sein sollte, dass im Schwarzwald-Baar-Kreis andere oder strengere Maßstäbe gelten würden, als in anderen Landkreisen, treffe dies sicher nicht zu, heißt es. Im konkreten Fall seien die tatsächlichen Verhältnisse einfach unterschiedlich. Einen Kontakt zwischen dem Ortsvorsteher und der Kreisverwaltung „gab es zu diesem Thema allerdings nicht.“
Hondingens Ortsvorsteher Rolf Schwenk bedauert, dass in der Ortsdurchfahrt kein Tempo 30 komme. Darum habe er sich über die Stadtverwaltung Blumberg bemüht. Schwenk betont: „Was uns in Hondingen ärgert ist, dass die offizielle Umleitung von Hüfingen über Kirchen-Hausen und Aulfingen läuft, sich aber ein Großteil der Lkw-Fahrer nicht daran hält.“