Das Baden am Kirnbergsee ohne zeitliche Begrenzung ist ab sofort wieder möglich. Voraussetzung hierfür war, dass die Stadt die Stege dauerhaft sperrt und in einem zweiten Schritt entfernt. Dadurch hat der Kirnbergsee künftig wieder den rechtlichen Charakter einer Badestelle, bei der nicht rund um die Uhr ein Wachdienst vorgehalten werden muss. „Es freut uns, dass wir das Baden im Kirnbergsee wieder ohne zeitliche Begrenzung pünktlich zum Ferienbeginn freigeben können. Der Abbau der Stege schmerzt, jedoch blieb keine andere Wahl“, so Bürgermeister Micha Bächle und Ortsvorsteher Winfried Klötzer. Gerade mit Blick auf die Sommerferien war es der Stadt wichtig den Zugang wieder zum Baden zu ermöglichen. Der Gemeinderat hat sich einstimmig in der letzten Sitzung hinter dieses Vorgehen gestellt, auch der Ortschaftsrat wurde miteinbezogen. Die Corona-Vorgaben zum Mindestabstand am See gelten nach wie vor. Ein Dank gilt dem Bauhof und dem Bauamt für die schnelle Umsetzung.
Aufgrund der Corona-Situation war der Badebetrieb am Kirnbergsee – wie an anderen Seen auch – über einige Wochen verboten. Mit Blick auf die Entspannung der Situation und die neuen Vorgaben der Landesregierung sowie die Möglichkeit der Wiederöffnung von Bädern gestattet die Stadtverwaltung Bräunlingen seit dem 27. Juni wieder das Baden am Kirnbergsee unter Auflagen. Das Baden war nur während der Präsenzzeit des DLRG (samstags ab 14 Uhr, sonn- und feiertags ab 11 Uhr) erlaubt, da außerhalb dieser Zeiten kein Wachdienst vorhanden ist und die Verwaltung aufgrund von weitreichenden Gerichtsurteilen aus den vergangenen Jahren die Notwendigkeit sah, die Gegebenheiten zusammen mit der Versicherung zu prüfen, Hintergrund waren Gerichtsurteile (2019) zu Haftungsfragen bei Badestellen.
Die BGV kam zu dem Ergebnis, dass die haftungsrechtliche Anforderung an die Verkehrssicherungspflicht und damit die Notwendigkeit einer Wasseraufsicht sich danach richtet, ob es sich nach der Gesamtbetrachtung und dem Augenschein nach ein Badebetrieb, das heißt zumindest ein Naturbad, vorliegt. Die Einrichtung einer Wasseraufsicht wird dann unabdingbar, wenn man über eine bloße Zulassung des Gemeinbrauchs hinaus weitere Einrichtungen oder Vorkehrungen schafft, die einen Badebetrieb vermuten lassen. Die BGV kommt in ihrer Einschätzung dazu, dass die Badestege als Attraktion zu werten sind und demnach nach strikter Definition der Gesellschaft für Bäderwesen keine Badestelle mehr angenommen werden kann. Eine Wasseraufsicht ist somit zu gewährleisten. Allein der Hinweis, dass das Baden auf eigene Gefahr erfolgt, entbindet hiervon nicht. In der Folge sieht die BGV bei Beibehaltung der bisherigen Stege die Notwendigkeit der Wasseraufsicht. Allein der Hinweis, dass das Baden auf eigene Gefahr erfolgt, entbindet hiervon nicht. Das Baden im See dürfte nur dann stattfinden, wenn die DLRG eine Wasseraufsicht übernimmt.
Alternativ – so die Einschätzung der Versicherung – wären die Badestege, sowie alle Wasserattraktionen, zu entfernen, um ausschließlich den Charakter einer Badestelle zu schaffen. Die Stadt hat daraufhin auch Gespräche mit der DLRG geführt, ob eine Ausweitung des Wachdienstes denkbar wäre. Die DLRG kann dies aus personellen Gründen aber nicht gewährleisten.
„Wir wollten eine Lösung eine pragmatische Lösung, die den Bedürfnissen der Bürger und Touristen zum Baden im See entgegenkommt“, so Bächle. Es wurde daher beschlossen die Badestege dauerhaft baulich zu sperren und dann mittelfristig abzubauen. Damit kommt der See wieder einer Badestelle gleich.