Die Stadt Donaueschingen hat einen Krisenstab eingerichtet, um die zahlreichen Hilfsangebote in Donaueschingen zu koordinieren, diese mit weiteren Maßnahmen zu unterstützen, die Unterbringung von Geflüchteten von städtischer und privater Seite vorzubereiten und entsprechende Informationen bereitzustellen.
Wohnraum für Geflüchtete
Für die Unterbringung von Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, sind die Städte und Gemeinden zuständig.
Wer leerstehenden Wohnraum im Donaueschinger Stadtgebiet zur Verfügung stellen möchte, kann ein entsprechendes Formular auf der städtischen Homepage www.donaueschingen.de herunterladen, ausfüllen, abspeichern und per E-Mail an wohnraum-ukraine@donaueschingen.de schicken.
Die Stadtverwaltung sammelt alle Angebote und vermittelt im Bedarfsfall die unterzubringenden ukrainischen Geflüchteten.
Anmeldung bei der Meldebehörde
- Menschen, die aus der Ukraine nach Donaueschingen geflüchtet sind, müssen sich (noch bevor sie sich im zentralen Aufnahmezentrum in Villingen registrieren) vor Ort anmelden und dazu persönlich bei der Meldebehörde im Rathaus vorsprechen.
- Hierzu wird dringend empfohlen, einen Termin im Internet über die Terminvereinbarung des Bürgerservice (www.donaueschingen.de) zu vereinbaren.
- Beim Termin sind der Pass, Personenstandsurkunden (falls vorhanden) sowie eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen.
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine können einen Antrag auf vorübergehenden Schutz bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen. Hierzu haben der Landkreis, die Stadt Villingen-Schwenningen und die Stadt Donaueschingen eine gemeinsame Anlaufstelle eingerichtet.
Ab Montag, 21. März können sich alle Personen, die in Donaueschingen untergebracht und bereits bei der Meldebehörde angemeldet sind, zu folgenden Zeiten beim zentralen Aufnahmezentrum in VS-Villingen in der Turnhalle der Albert-Schweitzer-Schule (An der Schelmengaß 3, 78048 VS-Villingen) registrieren. Die Öffnungszeiten sind Montag und Mittwoch von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr, am Freitag von 8 bis 14 Uhr.
Die bei der Meldebehörde angemeldeten Personen werden über Ort und Zeitpunkt der möglichen Antragstellung informiert. Es wird deshalb dringend empfohlen, den Briefkasten entsprechend zu beschriften.
Sozialleistungen und medizinische Versorgung
Sofern Bedürftigkeit besteht, erhalten alle vom Anwendungsbereich (von § 24 AufenthG) erfassten Personen Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhalts und medizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Antragstellung erfolgt zusammen mit der ausländerrechtlichen Antragstellung in der Anlaufstelle. Die Leistungen werden auch rückwirkend bewilligt.
Einrichtung von Betreuungsangeboten für Kinder
Derzeit treffen sehr viele Frauen mit Kindern aus der Ukraine ein. Da auch in Zukunft mit einer starken Zunahme an Kriegsvertriebenen gerechnet werden muss, ist seitens der Stadtverwaltung geplant, entsprechende Betreuungs- und Spielgruppen für Kinder einzurichten.
Gesucht werden ehrenamtliche Betreuungspersonen, wenn möglich mit pädagogischer Vorerfahrung, sowie Personen, die Ukrainisch sprechen und insofern zur Verständigung mit den betreuten Kindern beitragen können. Wer sich engagieren möchte, kann sich unter der E-Mail-Adresse Ukraine.Hilfe@donaueschingen.de melden.
Spenden
Die Stadtverwaltung nimmt keine Sachspenden an. Wer Kleidung und andere Dinge spenden möchte, sollte sich bei den Hilfsangeboten direkt informieren, was benötigt wird. Wer Geld spenden möchte, sollte besonders darauf achten, dies nur über offizielle und seriöse Anbieter zu tun.