Das lange Warten hat ein Ende. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat eine Entscheidung in Sachen Eilantrag auf sofortigen Baustopp beim geplanten Windpark auf der Länge bei Donaueschingen und Hüfingen getroffen.

Darauf hat nicht nur der Investor Solarcomplex gewartet, sondern auch der Kläger gegen das Windkraftprojekt, der Verband Naturschutz-Initiative.

Landratsamt reagiert erfreut

Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis zeigt sich in einer Pressemitteilung erfreut über den jetzt bekannt gegebenen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs.

Wie die Behörde schreibt, habe das Gericht den Eilantrag des klagenden Umweltverbandes auf Herstellung eines Baustopps gegen die Genehmigung des Landratsamts vom 13. Februar 2023 zurückgewiesen.

Das Gericht führt laut Landratsamt aus, dass es die Einwände des Umweltverbands gegen die Genehmigung weitgehend nicht teile.

Richter lassen bestimmte Punkte offen

Im Eilrechtsschutz habe das Gericht die Bewertung über den strittigen Umfang zu den Abschaltzeiten der Windkraftanlagen und darüber, wie hoch die Sicherheitsleistung sein muss, abschließend offengelassen, heißt es in der Mitteilung weiter.

Somit habe der Antrag des Umweltverbandes keinen Erfolg. Jetzt muss die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs im Hauptsacheverfahren abgewartet werden.

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Der Hintergrund

Die Solarcomplex AG aus Singen plant auf der Länge bei Donaueschingen und Hüfingen insgesamt sechs Windkraftanlagen mit einer Leistung von 5,7 Megawatt. Laut Planung sollen die Anlagen 2026 in Betrieb genommen werden.

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Das Landratsamt hatte am 13. Februar 2023 die Genehmigung dafür erteilt, worauf ein Umweltverband aus Rheinland-Pfalz Klage erhoben und die Aussetzung der Vollziehbarkeit der Genehmigung beantragt hatte.

Wie reagieren Kläger und Investoren?

Solarcomplex-Geschäftsführer Bene Müller war am Dienstagabend, 25. Juni, nicht mehr für eine Stellungnahme zu erreichen.

Angelika Sitte ist Regionalsprecherin des Verbandes Naturschutz-Initiative, der Klage gegen die Baugenehmigung des Windparks eingelegt hat. Sie wollte sie am Dienstag, 25. Juni, noch nicht zur Sache äußern.