Gütenbach/Furtwangen – Die Verärgerung im Gütenbacher Gemeinderat war deutlich zu spüren, als es zur Sprache kam: die Forderung Furtwangens zur Beteiligung an den Kosten der OHG-Sanierung. Jetzt hofft man auf die Freiwilligkeitsphase.
Wie bei anderen Nachbargemeinden auch, macht die Stadt Furtwangen bei der Gemeinde Gütenbach Ansprüche geltend. In einem Urteil hatte der Verwaltungsgerichtshof deutlich gemacht, dass Nachbargemeinden sich an der Sanierung oder am Neubau von Schulen beteiligen müssen, wenn Schüler der Gemeinde die Schule im Nachbarort besuchen. Laut Aufstellung der Stadt Furtwangen besuchen bei einer Gesamtzahl von 603 Schülern durchschnittlich 31,4 Schüler aus Gütenbach die Realschule und 2,6 Schüler das Gymnasium.
34 Schüler fahren nach Furtwangen
Daraus errechnete die Stadt Furtwangen einen Anteil je auswärtigen Schüler von 21.213 Euro an der Sanierung. Für Gütenbach bedeutet dies ein Gesamtkostenanteil von 721.227 Euro. Der Gemeinderat hatte bereits kritisiert, dass die Forderung zur Kostenbeteiligung erst nach Abschluss der Sanierung aufgestellt wurde.
In diesem Verfahren gibt es mehrere Stufen der Verhandlungen. Nun muss sich die Gemeinde bis zum 28. Februar erklären, ob sie an der Freiwilligkeitsphase, also der Phase mit ersten Verhandlungen, teilnimmt oder ob sie gleich in die zweite, von der Aufsichtsbehörde geleitete Phase eintritt. Laut Stellungnahme der Gemeinde sei immer noch nicht nachzuvollziehen, dass Kommunen nun durch diese finanziellen Forderungen in ihrer zukünftigen Handlungsfähigkeit eingeschränkt werden, wobei die Sanierungsmaßnahmen in der Vergangenheit begonnen und durchfinanziert wurden. Doch an der Freiwilligkeitsphase müsse man sich beteiligen, da andernfalls die Verhandlungen in die Zwangsphase eintreten. Mittel für diese Forderung sind im Haushalt bisher nicht eingestellt. Entsprechend diesen Ausführungen stimmte der Gemeinderat der Eröffnung der Freiwilligkeitsphase und damit ersten Verhandlungen zu.
Dabei wurde im Beschluss aber auch ausdrücklich festgehalten, dass eine genaue Aufstellung der Kosten und vor allem des Finanzierungsplanes vorgelegt werden müssten. Außerdem soll immer klargestellt bleiben, dass eine künftige Änderung der Rechtslage berücksichtigt werden muss.
Jörg Markon kritisierte, dass die Forderung nicht nachvollziehbar sei. Vor allem müsse man das Finanzierungsmodell der Stadt Furtwangen kennen. Es könne nicht sein, dass man sofort bezahlen muss, die Stadt Furtwangen aber die Kosten auf eine langfristige Finanzierung verteilt hat. Manfred Danner bezeichnete die Sanierung des OHG als eine „Elitesanierung einer Eliteschule“. In Gütenbach sei man schon froh, „wenn das Dach der Schule dicht ist“. Man solle sich nur an dem Teil der Sanierung beteiligen, der unbedingt notwendig ist.
Mehrfach deutlich wurde in der Diskussion auch, dass der Eintritt in die Freiwilligkeitsphase nur der Beginn von Verhandlungen ist, in denen man hofft, die Forderung zumindest deutlich senken zu können. Lorenz Wiehl sagte, eine solche Sanierung sei nichts Statisches, sondern es fielen immer wieder neue Arbeiten und damit Kosten an. Es könne nicht sein, dass Furtwangen mit diesen Forderungen das eigene finanzielle Loch schließe und dafür in den Nachbargemeinden ein Loch aufreiße. Und auch der mit zehn und 15 Prozent kalkulierte Standortvorteil für Furtwangen sei wesentlich größer. Diesen könne man mit bis zu 80 Prozent ansetzen, meinte Lorenz Wiehl.
Janina Wursthorn forderte mehr Transparenz bei den Zahlen und kritisierte, dass man in Gütenbach mit Schimmel kämpfe und in Furtwangen die Sanierung mitfinanzieren soll.