Die Hüfinger Lärmschutzwand ist das Ergebnis einer langen Vorgeschichte und noch immer ist das letzte Kapitel nicht zuende erzählt. Aktuell verhindert ein Rechtsstreit, dass abschließende Reparaturarbeiten endlich stattfinden können, rund drei Jahrzehnte nach ersten Überlegungen zum Thema.
Es war noch vor der Jahrtausendwende, als in den 1990er Jahren eine Lärmschutzwand entlang der Bundesstraße 27 erstmals im Rahmen der Ausbaupläne für die Straße Erwähnung fand. Daran erinnert sich der damalige Bürgermeister von Hüfingen, Anton Knapp, noch gut. Ebenfalls in Erinnerung geblieben ist ihm, dass das Hüfinger Baugebiet „Auf Hohen“ damals ebenfalls schon im Flächennutzungsplan ausgewiesen war.
Ein wichtiger Punkt laut Knapp, denn es gab auch immer wieder Diskussionen darum, ob sich die Stadt Hüfingen an den Baukosten für den Lärmschutz beteiligen muss. Denn: Für den Bau und den Erhalt der Bundesfernstraßen ist eigentlich der Bund zuständig. Die Umsetzung übernehmen dann die Länder über die Regierungspräsidien.
Zwei Aussichtsplattformen
Im Hüfinger Fall hätte die Kosten für den Ausbau und den Lärmschutz vollständig der Bund übernehmen müssen, so die Meinung von Anton Knapp. Und da das Baugebiet bereits im Nutzungsplan verankert war, sei für ihn immer klar gewesen, dass Hüfingen sich nicht beteiligen muss. Bis zum Ende seiner Amtszeit im Jahr 2016 habe er diesen Sachstand vertreten. Wenn es anders gekommen wäre, „hätte ich dagegen geklagt“, ist er sich sicher.
Bis dahin habe man bei der Stadt eine ökologische Planungsvariante für die Lärmschutzwand favorisiert. Die damaligen Pläne sahen vor, mit Steingabionen eine nach hinten abgeschrägte Erhöhung zu schaffen, aufseiten des Baugebietes wieder abfallend mithilfe einer Aufschüttung. Die Innenseite hätte bepflanzt werden sollen und „an zwei Stellen war ein Treppenaufgang geplant, oben eine Aussichtsplattform mit Blick über die Baar und den Riedsee“, erinnert sich der langjährige Bürgermeister. Dieser geplante Wall hätte auch nicht so hoch sein müssen, wie die jetzt gebaute Version.
Grund für den niedrigeren Ansatz erklärt Anton Knapp mit Berechnungen, die von Tempo 30 im Wohngebiet ausgegangen waren. Bei solchen Lärmberechnungen würden immer alle Lärmquellen mit einbezogen, dies- und jenseits des Lärmschutzes. In spätere Berechnungen sei dann Tempo 50 eingeflossen, die Wand musste höher geplant werden.
Zu spät öffentlich gemacht
Dass das Thema bereits in den 1990er Jahren seinen Anfang nahm, daran erinnert sich auch Heidi Götz noch. Sie ist stellvertretende Leiterin der Mobilitätsabteilung und dort Leiterin des Rechtsreferats beim Regierungspräsidium Freiburg.
Warum Hüfingen sich am Ende doch an den Kosten beteiligen muss, erklärt sie so: „Die Unterlagen für die Planfeststellung zum Ausbau der B27 wurden am 23. Oktober 2006 nach den üblichen Genehmigungsläufen beim Bund offen gelegt. Damit trat die Veränderungssperre nach dem Bundesfernstraßengesetz (FstrG) ein.“

Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Auf Hohen Erweiterung“ sei erst am 28. Februar 2007 bekannt gemacht worden, obwohl der eigentliche Satzungsbeschluss des Gemeinderates schon am 17. Februar 2005 gefasst worden war. „Für die Rechtskraft eines Bebauungsplanes kommt es allerdings auf die öffentliche Bekanntmachung an.“
Wohngebiet erfordert besseren Schallschutz
Damit erfasse die Veränderungssperre nach dem FstrG auch den Bebauungsplan. Der Träger der Straßenbaulast müsse demnach lediglich Lärmschutz nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) leisten. Für einen höheren Lärmschutz nach der Norm „Schallschutz im Städtebau“ (DIN 18005) sei die Gemeinde verantwortlich.
„Im Planfeststellungsverfahren wurde auf diesen Umstand sehr deutlich hingewiesen und auch darauf, dass die Gemeinde einen Anteil am Lärmschutz zu tragen habe und eine Vereinbarung zu schließen sei. Dies ist dann erst beim Ausbau der B27 geschehen“, heißt es aus dem Regierungspräsidium weiter.
Im Jahr 2017 lag eine neue Planung für den Lärmschutz vor. Ein Wall, gekrönt mit einer Lärmschutzwand hätte eine Höhe von 12,50 Meter haben sollen. Die Übereinkunft war: Sieben Meter zahlt der Bund, den Rest zahlt die Stadt Hüfingen.

Die letzte Wendung
Doch auch dabei blieb es nicht. 2019 hatte ein Fachbüro eine erneute Lärmschutzberechnung als Grundlage für das Bauwerk erstellt. „Die heute vorliegende, gewölbte Konstruktion wurde gewählt, um die Höhe von 12,50 auf 7,30 Meter zu reduzieren. Die fünf Meter Differenz spielen für den Lichteinfall im angrenzenden Wohngebiet eine große Rolle“, erklärt Heike Spannagel, Sprecherin des Regierungspräsidiums.
Die gute Nachricht: zumindest bei den Kosten geht man von einer Punktlandung aus: rund vier Millionen Euro. Knapp eine Million davon muss die Stadt Hüfingen übernehmen. Die Kosten für Reparaturarbeiten muss der Auftragnehmer schultern oder ein Subunternehmer, was derzeit gerichtlich aufgearbeitet wird.
Die schlechte Nachricht: Aufgrund des laufenden Verfahrens konnten die noch offenen Restarbeiten bislang nicht ausgeführt werden und die Lärmschutzwand kann von Autofahrern weiterhin nur einspurig passiert werden.