Beim in Mönchweiler niedergebrannten Haus haben die Ermittler einen starken Verdacht: Sie sehen zwei mögliche Ursachen. Das bestätigt jetzt auf Nachfrage des SÜDKURIER die Polizei in Villingen. Laut dem Polizeibeamten Christopher Voisin können hingegen Fremdverschulden oder Wetter als Auslöser des Feuers ausgeschlossen werden.
Nach einem Brand wie dem am Sonntagmorgen, 22. Januar, in Mönchweiler laufen die Ermittlungen immer von Amts wegen an. Schnell war deshalb auch die Polizei im Einsatz. Zuletzt waren Beamte am vergangenen Freitag vor Ort.

Noch liegt das abschließende Sachverständigengutachten den Ermittlern nicht vor. In der Regel dauere das noch etwa zwei bis drei Wochen, so die Polizei. Bereits jetzt aber konzentriert sich die Arbeit des Gutachters auf den Kamin und auf im Bereich der stärksten Brandzehrung sichergestellte Stromkabel.
Wie die Brandermittler arbeiten
Ermittlungen zur Brandursache erfolgten immer im Ausschlussprinzip, so die Polizei. Das heißt, es werden zunächst einmal Ursachen ausgeschlossen, die nicht in Frage kommen. Auf diese Art und Weise könne man in Mönchweiler Wetter und Fremdverschulden durch den Eigentümer und auch von außen ausschließen.

Wertvoll für die Ermittler sei die Aussage einer Zeugin, die sehr früh morgens unterwegs war und beschreiben konnte, wo am Gebäude Rauch und Brand zuerst zu sehen waren, so die Polizei weiter.
Schon am Brandtag selbst berichteten Anwohner, das sei im Bereich des Giebels gewesen.

In einem alten Haus, wie dem das jetzt niederbrannte, stellt die Elektroninstallation immer einen Gefahrenherd dar. So könnte das auch in diesem Fall sein.
Pro und Contra: Kamin als Brandherd
Brandherd könnte aber auch der Kamin sein. Der Eigentümer habe beim Ausräumen des Hauses an den Tagen vor dem Brand den Ofen angefeuert. Der sei im Vorfeld immer ordnungsgemäß gewartet worden, so die Polizei.
Deshalb könne man ihm daraus keinesfalls einen Vorwurf machen. Bei einem so alten Haus könne der Kamin aber immer auch kleinste Risse aufweisen, so dass der Brand auch auf diesem Weg entstanden sein könnte.

Letztendlich bleibt nun das Gutachten abzuwarten. Nicht nur für den Eigentümer ist es aber wertvoll zu wissen, dass bereits jetzt durch die Polizei insbesondere jegliches Verschulden am Brand ausgeschlossen wird.