Der Fall hatte im vergangenen Sommer Schlagzeilen gemacht: Eine pädagogische Fachkraft aus einer Kita in Schwarzwald-Baar-Kreis soll Kindern im Alter bis zu drei Jahren körperliche und psychische Gewalt angetan haben.

Einspruch gegen Strafbefehl

Einen schriftlichen Strafbefehl im Februar hatte die Frau nicht akzeptiert und über ihren Verteidiger Einspruch eingelegt. Damit landet der Fall nun vor Gericht: Die Hauptverhandlung ist für Montag, 13. Mai, 8.30 Uhr vor dem Amtsgericht Villingen terminiert. Vier Zeugen sind dazu geladen, sagt Amtsgerichtssprecher und Richter Bernhard Lipp.

Vorwurf: Im Winter ausgesperrt

Nach Informationen des SÜDKURIER soll die Frau mehrere Kinder unter anderem schmerzhaft an den Armen gepackt haben. Auch soll sie den Kindern gegenüber grobe Erziehungsmaßnahmen angewandt haben. So etwa, dass ein Kind zur Strafe im Winter für mehrere Minuten ausgesperrt worden sei.

Ermittlungen durch Staatsanwaltschaft und Kripo

Aus Elternkreisen war von „skandalösen Zuständen“ zu hören, die aufgedeckt worden seien. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft hatten daraufhin die Ermittlungen aufgenommen. Die Eltern der betroffenen Einrichtung wurden damals über ein Schreiben über die Ermittlungen informiert.

Wurden Schutzbefohlene misshandelt?

Da die hier Beschuldigte eine pädagogische Fachkraft ist, steht in diesem Fall nach Paragraf 225 des Strafgesetzbuches auch der Straftatbestand der Misshandlung von Schutzbefohlenen im Raum. Hier sieht das Gesetz für jede einzelne Tat eine Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsstrafe vor.

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Hätte die Frau den Strafbefehl akzeptiert, wäre es nicht zur Hauptverhandlung gekommen, weil dies einem Schuldeingeständnis gleichgekommen wäre. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von 90 Tagessätzen beantragt.

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Eine Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen taucht auch in einem polizeilichen Führungszeugnis nicht auf. In der Hauptverhandlung wird sich zeigen, ob der Frau die Vorwürfe nachgewiesen werden können. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.