Der Krieg zwischen Russland und der Ukraine sorgt auch in Deutschland für Beunruhigung in der Bevölkerung. Viele Menschen stellen sich die Frage, was wäre, wenn es beispielsweise zu einem nuklearen Angriff von russischer Seite käme. Wo könnten die Menschen im Schwarzwald-Baar-Kreis dann Schutz finden?
Wer ist überhaupt zuständig, die Bevölkerung zu schützen, wie sehen mögliche Katastrophenschutzpläne aus? Und wie wird die Bevölkerung im Landkreis eigentlich in einem Bedrohungsfall gewarnt?
Fünf Schutzräume entwidmet
Offenbar gibt es keine speziell auf den Landkreis zugeschnittenen Alarmpläne nur für einen atomaren Ernstfall. Und auch keine ausgewiesenen Schutzeinrichtungen. „In der Vergangenheit gab es fünf Schutzräume im Landkreis. Diese wurden vor einigen Jahren entwidmet und sind nicht bei uns vermerkt. Es gibt für einen solchen Fall keine Pläne auf Landkreisebene“, teilt eine Sprecherin des Landratsamtes auf Nachfrage mit.
Verweis auf Bundesamt
Stattdessen verweist das Landratsamt direkt an das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). „Wir halten uns an die Vorgaben des BBK“, so die Antwort aus dem Landratsamt.
Wie sehen diese Vorgaben konkret aus?
Vom BBK, das den Zivilschutz im Auftrag des Bundes wahrnimmt, kommt die Antwort, dass der Bund „im Zivilschutz auf den Katastrophenplänen und Vorsorgemaßnahmen der Länder und Kommunen aus dem Katastrophenschutz aufbaut“.
Diese Pläne seien demnach „die Summe aller Vorsorgemaßnahmen im Katastrophenschutz plus die Ergänzungen, die der Bund zum Beispiel in der Warnung, mit dem gemeinsamen Melde- und Lagezentrum, mit der ergänzenden Ausstattung oder Sanitätsmittelbevorratung und in der Ausbildung leistet“.
Das empfiehlt das Bundesamt
Auf der Internetseite des BBK (bbk.bund.de) finden sich allgemeine Empfehlungen, wie sich Bürger im Falle unterschiedlicher Szenarien verhalten sollen.
Da es in Folge der Friedensdividende seit 2008 keine öffentlichen Schutzräume wie beispielsweise Luftschutzbunker mehr gibt, empfiehlt das BBK das „Aufsuchen vorhandener Bebauung als Schutz vor fliegenden Objekten oder Kontamination mit chemischen oder atomaren Stoffen“.
Alles ist ein Bunker
Demnach genügen offenbar die eigenen vier Wände als ausreichender Schutz. Wer unterwegs ist, kann in Gebäude mit innen liegenden Räumen und unterirdischen Gebäudeteilen ebenfalls Schutz finden. Generell solle man sich wegen Zersplitterungsgefahr vor Glasflächen wie Fensterscheiben fernhalten.
Sollte ein Bedrohungsfall eintreten, werden die Bürger auf unterschiedlichen Wegen alarmiert, etwa durch Sirenen, Radiodurchsagen, Warnapps wie etwa Nina oder auch Durchsagen aus Lautsprecherwagen.
THW ist erster Ansprechpartner
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe koordiniert auch die jeweilige Unterstützung von Hilfseinrichtungen wie dem Technischen Hilfswerk (THW). Dieses wäre beispielsweise für die Strom- und Trinkwasserversorgung zuständig, ebenso für die Errichtung und Einrichtung entsprechender Notsammel- und Notunterkünfte.
Dabei wäre der THW-Ortsverband Villingen erster Ansprechpartner für den nördlichen Schwarzwald-Baar-Kreis, der Ortsverband Donaueschingen für den südlichen Teil.