Wann geht es weiter mit dem umstrittenen Projekt eines Lückenschlusses der B523 nördlich von VS-Villingen? Wo soll die Nordumfahrung genau verlaufen? Welche Streckenvariante hat das Regierungspräsidium Freiburg (RP) jetzt für den weiteren Planungsprozess im Blick? Wann wird der Favorit wird mit den beteiligten Ministerien gekürt sein?

Viele Fragen – doch die Antworten darauf dürften weiter auf sich warten lassen. Und das auf unbestimmte Zeit, wie das RP jetzt auf Anfrage mitteilt.

Dabei hatte das kurz vor Weihnachten 2023 noch anders geklungen: „Aktuell streben wir diesen Schritt bis Mitte 2024 an“, hatte damals Behördensprecherin Heike Spannagel noch erklärt. Dabei hätte die Variantenauswahl gemäß früherer Ansagen bereits zum Ende des Jahres 2023 abgeschlossen sein sollen.

Damals vermutete Peter Sachse, Sprecher der VS-Bürgerinitiative „Nordzubringer nein danke“, hinter dem Planungsverzug Kostensteigerungen, die die Ministerien wohl erschrocken hätten – eine Annahme, die das RP aber nicht bestätigte.

Bild 1: Lückenschluss B532: Verfahrensdauer "nicht abschätzbar"
Bild: Schönlein, Ute

Zuletzt hatte das Regierungspräsidium (RP) Freiburg als zuständige Planungsbehörde dagegen noch am 14. Mai 2024 verkündet: Die Vorplanung des Lückenschlusses – die die Auswahl einer Vorzugsvariante beinhalten muss – gehe schon „in den Endspurt“.

„Jetzt werden alle Gutachten und Daten in den fachübergreifenden Variantenvergleich einfließen, den wir voraussichtlich Mitte des Jahres abschließen werden“, hieß es noch vor drei Monaten vom RP. „Den daraus resultierenden Variantenvorschlag werden wir so schnell wie möglich mit den Ministerien abstimmen“, wird die stellvertretende Leiterin der Mobilitätsabteilung, Heidi Götz, zitiert.

Und jetzt? Die Mitte des Jahres 2024 ist bereits rum. Es ist Mitte August 2024 – und der SÜDKURIER hat nachgefragt, welches Ergebnis denn der Variantenvergleich des Regierungspräsidiums erbracht habe.

Kein Zeitfenster mehr genannt

Die Antwort fällt überraschend aus.

Ein Zeitfenster für den Abschluss der Vorplanung – mit Favoritenauswahl im RP und Abstimmung mit den Ministerien – nennt das Regierungspräsidium jetzt im August 2024 gar nicht mehr. Wobei das RP eingangs beteuert, es gebe „aktuell keine Verzögerung“.

Zunächst wird der derzeitige Projektstand ausgeführt: „Es wurde ein Vergleich auf Basis der Untersuchungsergebnisse durchgeführt. Im Ergebnis folgt daraus ein Variantenvorschlag.“ Wie das Ergebnis aber konkret aussieht – das bleibt hier offen.

Lückenschluss

Offenbar fehlt es noch immer an wichtigen Grundlagen. „Die Untersuchungsergebnisse liegen als Rohdaten vor. Die Gutachten dazu sind noch nicht fertig gestellt“, so das Regierungspräsidium. Und diese Gutachten sind nötig für den Abstimmungsprozess mit den Ministerien, wo genau die B523-Fortsetzung gebaut werden soll.

Bei diesem Abstimmungsprozess seien dann Rückfragen zu klären, so das RP. Und teilt mit: „Die Dauer dieses Prozesses ist aktuell nicht abschätzbar.“

Letztlich abhängig von Berlin

Und ohne Abstimmung keine Vorzugsvariante, ohne Vorzugsvariante kein Abschluss der Vorplanungsphase und damit kein Erreichen der nächsten Verfahrensetappe.

Da sieht sich das Regierungspräsidium in Abhängigkeit von Berlin: „Das Projekt ist eine Maßnahme des Bundes, welche das Land in Auftragsverwaltung für den Bund plant. Dem Bund obliegt daher letztendlich die Prüfung der Ergebnisse und die Entscheidung über die Vorzugsvariante“, so das RP an anderer Stelle.

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