Ein schwerer Unfall überschattete in Schwenningen in diesem Frühjahr das Osterwochenende: Am Ostermontag, 1. April, starben ein 25-Jähriger und seine 21 Jahre alte Freundin auf der parallel zur Bundesstraße 27 nach Deißlingen verkaufenden Kreisstraße 5558 in der Nähe des Schwenninger Flugplatzes.

Mutmaßlich war überhöhte Geschwindigkeit Ursache des Unfalls, bei dem das Auto, ein hochmotorisierter Sportwagen, komplett zerstört worden war. Ein Gutachten, das die Unfallursache abschließend klären sollte, liegt indes bis heute nicht vor, sagt Daniel Brill, Pressesprecher beim Polizeipräsidium Konstanz.
Versicherung gibt Gutachten in Auftrag
Hintergrund ist womöglich, dass der Auftraggeber des Gutachtens die Versicherung sei. „Der Gutachter erstellt das Gutachten für den Auftraggeber – in diesem Fall die Versicherung – und ist damit in erster Linie auch nur ihr gegenüber verpflichtet“, erklärt Brill. Daher habe die Polizei keine Möglichkeit, das Gutachten einzufordern. Anders verhalte es sich, wenn beispielsweise die Staatsanwaltschaft ein Gutachten in Auftrag gebe.

Wie lange die Anfertigung eines Unfallgutachtens dauere, lasse sich pauschal nicht beantworten und hänge stets davon ab, wie umfangreich der Sachverhalt sei.
Wenn die Klärung länger dauert
„Wenn aufgrund einer Bremsspur der Zustand der Bremsen errechnet werden muss, ist das natürlich etwas anderes, als wenn an einem Unfall vier Fahrzeuge beteiligt waren und es um die Frage geht, wer wann was gemacht hat“, verdeutlicht Brill.
Der Unfallfahrer und seine Begleiterin waren bei dem Unfall sofort tot. Der 25-Jährige hatte in früheren Jahren an mehreren Rennen in der Formel 4 und bei der Tourenwagen-Rennserie teilgenommen. Nach dem Unfall war zunächst über den Verbleib des Handys des 25-Jährigen gerätselt worden. Erst Mitte April war es wieder aufgetaucht.