Das juristische Nachspiel um den Unfall auf der Schwarzwaldbahn am 23. Dezember 2023 ist abgeschlossen: Wie der Direktor des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen, Marc Gerster, auf Nachfrage berichtet, habe die Frau, deren Kleinwagen auf den Gleisen stand, den Strafbefehl nun doch akzeptiert.

Im Frühjahr hatte es zunächst so ausgesehen, als ob es zu einem Gerichtsverfahren kommen würde: Die Frau hatte gegen einen von der Staatsanwaltschaft Konstanz beantragten Strafbefehl in Höhe von 60 Tagessätzen Widerspruch eingelegt.

Strafbefehl ist rechtskräftig

Tatsächlich sei das Verfahren nun aber abgeschlossen, so Marc Gerster. Der Einspruch sei kurz darauf zurückgenommen worden, sodass der Strafbefehl bereits seit dem Frühjahr rechtskräftig sei.

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Dass gegen einen Strafbefehl Widerspruch eingelegt werde, komme durchaus und aus unterschiedlichen Gründen vor, sagt der Direktor des Amtsgerichts. Mitunter geschehe das auch vorsorglich, weil sich Beschuldigte mit ihrem Anwalt beraten wollen.

Kein Eintrag im Führungszeugnis

Allein mit den 60 Tagessätzen erhalte die Frau auch keinen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis. Dieser erfolge erst ab mehr als 90 Tagessätzen oder zwei Einträgen, also auch, wenn beispielsweise in zwei verschiedenen Fällen je 20 Tagessätze verhängt worden wären.

Autofahrerin kann sich und ihr Kind retten

Der Unfall hatte am Vorabend des 24. Dezember für Schlagzeilen gesorgt. Die Frau war mit ihrem Wagen auf einem Bahnübergange in St. Georgen ins Gleisbett geraten und im Schotter hängen geblieben. Die zu diesem Zeitpunkt 34-Jährige und ihr einjähriges Kind konnten das Fahrzeug rechtzeitig verlassen, jedoch keine Hilfe mehr holen, um das Auto aus dem Gleisbett zu befreien.

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Die mit 140 Fahrgästen besetzte Schwarzwaldbahn hatte das Auto regelrecht zermalmt und mehrere hundert Meter weit mitgeschleift. Immerhin: verletzt wurde niemand. Weil die Frau das Auto unbeleuchtet und ohne die Warnblinkanlage einzuschalten zurückgelassen hatte und der Lokführer den Wagen daher erst spät bemerken konnte, wurde gegen sie wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ermittelt.