Die Mühlen der Justiz mahlen gründlich, aber vor allem langsam. Das mussten auch die Rot-Kreuz-Kreisverbände Donaueschingen und Villingen erfahren. Doch nun ist die Freude bei den beiden Geschäftsführern Tobias Rosenstiel und Stephan Niggemeier groß. Sie können nun endlich unbeschränkt über Gelder für Leistungen verfügen, die schon jahrelang erbracht sind.
Was ist passiert? Das Bundesverwaltungsgericht hat über Kosten für Krankentransportfahrten entschieden. Finden diese zwischen den beiden Krankenhausstandorten in Villingen und Donaueschingen statt, sind sie vom Klinikum zu tragen.

Wie ist es überhaupt dazu gekommen?
Bis 2013 war die Welt in dieser Hinsicht in Ordnung. Es gab die Kliniken Donaueschingen, Villingen und Schwenningen.
Die beiden Kreisverbände des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) hatten Vereinbarungen mit Krankenkassen über die Vergütung von Krankentransporten und über das Benutzungsentgelt des Rettungswagens. Notwendige Transporte zwischen den verschiedenen Kliniken wurden von den Kassen anstandslos übernommen.
Die Situation änderte sich mit der Eröffnung des neuen Schwarzwald-Baar-Klinikums im Jahr 2013. Die Krankenhäuser in Villingen und Schwenningen wurden geschlossen. Das Krankenhaus Donaueschingen fungiert seitdem als zweite Betriebsstelle des Schwarzwald-Baar-Klinikums. Durch eine Neuordnung wurden Fachabteilungen entweder in Villingen oder in Donaueschingen eingerichtet.
Diese Klinik ist 17 Kilometer groß
So kommt es seitdem vor, dass eine Abteilung in Villingen eine Beurteilung eines Spezialisten in Donaueschingen braucht oder umgekehrt. Die beiden Standorte liegen je nach Fahrtstrecke 17 bis 20 Kilometer auseinander. Da es sich jetzt um innerklinische Fahrten handelte, übernahm das Klinikum zunächst die Kosten.
Im November und Dezember 2015 transportierte das DRK in drei Fällen auf Grundlage entsprechender Verordnung von Krankenhausärzten Patienten von einem Standort zum anderen.
Unterschiedliche Sichtweisen
In diesen Fällen zahlte das Klinikum aber nur noch unter Vorbehalt, weil es nicht sich, sondern die Krankenversicherung für verpflichtet hielt. Bei den Krankentransporten zwischen ihren beiden Standorten handle es sich um Verlegungsfahrten. Die Krankenkasse sah eine innerbetriebliche Verlegung mit der Fallpauschale für den Klinikaufenthalt abgegolten.
Klage soll Rechtssicherheit bringen
Die beiden DRK-Kreisverbände klagten gegen betroffene Krankenkassen, um Rechtssicherheit zu schaffen. „Zunächst waren es jeweils zwei Musterklagen beider Kreisverbände, die verschiedene Konstellationen abdeckten. Anfangs waren auch mehr Krankenkassen im Spiel“, erzählt Tobias Rosenstiel.
Nachdem die Klagen vor Zivilgerichten mangels zivilrechtlicher Rechtsbeziehungen gescheitert waren, zahlte das DRK die unter Vorbehalt geleisteten Vergütungen an das Klinikum zurück und stellte die Krankentransportleistungen der Krankenkasse in Rechnung. Diese wiederum lehnte die Zahlung ab, weil es sich um innerbetriebliche Krankentransporte und keine Verlegungsfahrten in ein anderes Krankenhaus handele.
Der Fall geht durch die Instanzen
Das DRK versuchte, den Vergütungsanspruch auf dem zuständigen Sozialgericht einzuklagen. In Urteilen des Sozialgerichts Reutlingen vom 8. Januar 2020 und des Landessozialgerichts vom 27. Juli 2022 wurde die Krankenkasse in der Pflicht gesehen.
Es handle sich um sonstige Fahrten im Zusammenhang mit stationären Krankenhausbehandlungen. Ferner seien die Kosten zu übernehmen, wenn Fahrten im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig seien, hießt es im Urteil des Landessozialgerichts.
Die Krankenkasse ging in Revision, der Fall wurde ans Bundessozialgericht verwiesen. Dieses entschied jetzt final, dass nicht die Krankenkasse, sondern das Klinikum die Kosten übernehmen muss.
Nach acht Jahren endlich Sicherheit
Damit haben die beiden DRK-Kreisverbände nun nach über acht Jahren endlich Rechtssicherheit. Dieses Urteil wurde aber auch von anderen mit Spannung erwartet, handelt es sich doch um einen Präzedenzfall.
Das DRK ist aufgrund eines Vertrags mit dem Land verpflichtet, die Krankentransporte zu übernehmen – auch bei ungeklärter Kostenthematik. „So mussten wir als Leistungserbringer unsere Forderungen geltend machen. Es war eine verfahrene Situation“, sagt Stephan Niggemeier.
Lobenswert sei das Verhalten des Klinikums in der langen Zeit. „Das Klinikum hat immer bezahlt, unter Vorbehalt, kulanterweise. Obwohl die der Meinung waren, sie müssten es nicht mehr bezahlen“, sagte Stephan Niggemeier. „Sie haben uns nie hängen lassen.“ Das Klinikum habe sich gegenüber den Kreisverbänden sehr fair verhalten, findet auch Tobias Rosenstiel.
Warum das Geld trotz Zahlung gefehlt hat
Aber: „Aus Vorsichtigkeitsgründen haben wir das Geld über Jahre geparkt“, sagt Stephan Niggemeier. Der Kreisverband Donaueschingen hat ebenfalls Rückstellungen gemacht, die zum Teil in der laufenden Liquidität fehlten.
„Wenn man das, wofür man Leistung erbracht hat, regelmäßig bezahlt bekommt, hat man weniger Sorgen“, beschreibt Tobias Rosenstiel die Situation. Doch mit dem jetzt vorliegenden Urteil herrscht nun endlich Klarheit.