Auf dem Autobahnparkplatz bei der Auffahrt zur Autobahn 81 bei Geisingen steht wieder einmal ein Schrottauto. Es kommt immer wieder vor, dass auf solchen Parkplätzen Autos einfach abgestellt werden. Ob gestohlen oder ob dabei einfach nur eine billige Entsorgungsmöglichkeit für den Besitzer dahintersteckt, das ist in nicht immer einfach zu klären.
So auch bei dem jetzt dort abgestellten Clio der Marke Renault. Außer der Windschutzscheibe ist keine weitere Schutzscheibe mehr intakt. Im Innenraum finden sich einige leere Getränkebehälter. Ein Kennzeichen ist nicht angebracht.
Polizei kann letzten Halter ermitteln
Wenn ein Auto länger steht und ein Kennzeichen hat, ist es für die Polizei ein Leichtes eine Halterfeststellung zu machen. Schwieriger gestaltet sich das, wenn keine Kennzeichen mehr vorhanden sind.
Dieter Popp, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Konstanz, betont, dass es beispielsweise bei diesem Auto möglich sei, den Halter ausfindig zu machen. Denn: Seien die Scheiben eingeschlagen, könne die Polizei auch die Motorhaube öffnen, um an die Fahrgestellnummer zu kommen. Damit sei eine Abfrage des letzten Halters möglich.
Wer übernimmt die Kosten?
Doch, wenn auch dieser Weg sich als Sackgasse entpuppt und der Halter nicht gefunden wird, dann wird es schwierig. Die Gesetzeslage in Deutschland ist in solchen Fällen nicht einfach. Wer ist Eigentümer des Abstellplatzes? Besteht eine Gefährdung? Fragen, die geklärt sein müssen, zum Beispiel dann, wenn ein Abschleppunternehmer beauftragt wird, das Fahrzeug abzuholen. Wer trägt dann die Kosten?
Rund 150 Euro fallen für solch ein Transport an, wie Matthias Reichmann vom gleichnamigen Abschleppdienst aus Kirchen-Hausen mitteilt. Wer bestellt, bezahlt. Beauftragt die Polizei oder Autobahnmeisterei den Unternehmer, muss sie die Kosten vorerst übernehmen. Danach muss das Fahrzeug irgendwo abgestellt werden. Auch dafür können Platzmieten anfallen.
Es drohen Schadensersatzforderungen
Meldet sich der Besitzer auch dann nicht, darf das Fahrzeug nicht einfach verschrottet werden. Einmal fehlen die Papiere hierfür, zum anderen kann der Halter plötzlich doch auftauchen und möglicherweise Schadensersatz für das entsorgte Fahrzeug verlangen.
Steht ein Schrottauto in einer Stadt, kann es sein, dass die Verwaltung aufgrund von Sicherheitsbedenken das Fahrzeug abschleppen lässt. Die Probleme mit der Haltersuche, Kostenersatz sowie Lagerung des Schrottautos bleiben jedoch dieselben.
Wegen der vielen rechtlichen Möglichkeiten einer möglichen Regressforderung stehen die Fahrzeuge, wie eben auch auf dem Parkplatz in Geisingen, oft recht lange herum, bis letztlich irgendeine Instanz doch eine Entscheidung fällt.